Seminar-ID | 2020_ArbR_kompl | |
Gebühr pro Person | 690,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, – Seminar | |
Datum: | 2. Juli 2020 - 3. Juli 2020 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 17:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Verschiedene
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Tag 1: Donnerstag, 02.07.2020 von 09.00 Uhr – 17.30 Uhr
Modul 1 am Donnerstag 02.07.2020, 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
“Aktuelle Rechtsfragen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst”
Dozent: Dr. Eberhard Natter, Präsident des LAG Baden-Württemberg
Seminarinhalt u.a.:
- Neue Entwicklungen im Eingruppierungsrecht
- Fragen der Stufenzuordnung nach TV-L und TVöD
- Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
- Folgerungen aus dem Urteil des BVerfG vom 6. Juni 2018 zum Befristungsrecht
Modul 2 am Donnerstag, 02.07.2020, 12.00 Uhr – 14.30 Uhr
“Arbeitsrecht in der COVID-19 Pandemie – neue Herausforderungen und alte §§”
Dozent: Vors. Richter am LAG Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – Christoph Tillmanns
Die Covid-19 Pandemie stellt auch das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen
So stellen sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsausfall durch Betriebsschließungen und wirtschaftliche Einbrüche wie Annahmeverzug, Betriebsrisikolehre, Kurzarbeitsanordnung, Anordnung von Betriebsferien und ggf. Personalabbau, wobei dabei auch immer Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten sind.
Aber auch Arbeitsausfall durch individuelle Verhinderung des Arbeitsnehmers durch Quarantäne, Kinderbetreuung oder Angst vor Ansteckung und die Folgen für den Vergütungsanspruch sind Fragen, die das Arbeitsrecht beantworten muss.
Und zuletzt ist auch der Arbeitsschutz, insbesondere durch den Arbeitsschutzstandard Covid-19 für die Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit einschließlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in den Blick geraten.
Auf diese Fragen will der Vortrag Antworten geben und unter Anwendung alter Normen wie § 616 BGB neue Antworten finden.
Modul 3 am Donnerstag, 02.07.2020, 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
“Beschäftigtendatenschutz spezial”
Dozent: Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden – Württemberg, Kammern Freiburg
Seminarinhalt:
- Beweisverwertungsverbote bei Verstößen gegen Datenschutzrecht im (arbeitsgerichtlichen) Verfahren
- Auskunftsanspruch nach Art 15 DSGVO – die unterschätze Gefahr?
Tag 2: Freitag, 03.07.2020 von 09.00 Uhr – 17.30 Uhr
Modul 4 am Freitag, 03.07.2020 von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
“Grundsätzliches zum Arbeitnehmerdatenschutz”
Dozent: Dr. Walter Krämer, Referatsleiter beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg
Seminarinhalt:
Arbeitnehmerdaten gelten als sensibel und deswegen besonders schützenswert. Der Arbeitnehmerdatenschutz kann aber nur verstanden werden, wenn die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmung erläutert und die Regelung des § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes im Einzelnen dargestellt wird. Vor diesem Hintergrund sollen dann arbeitnehmerspeziefische Probleme angesprochen werden wie Leistungskontrollen, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Nutzung des Internets, Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Sicherheitsüberprüfungen, Messaging-Apps, Datenerhebung bei der Bewerbung, Umgang mit Gesundheitsdaten und die Führung der Personalakte.
Modul 5 am Freitag, 03.07.2020, 12.00 Uhr – 14.30 Uhr
“Neues zum Arbeitszeitrecht”
Dozentin: Claudia Hahn, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Seminarinhalt:
- Die Arbeitszeitmessung ist Pflicht
- Der Gesetzgeber wird aktiv
- Reisen, Rechtsfortbildung, Ruhepäuschen – alles Arbeitszeit?
- Die Vergütung der Arbeitszeit
- Betriebsverfassungsrechtliches
Modul 6 am Freitag, 03.07.2020, 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
“Flexibilisierung bei Vergütungen”
Dozent: Dr. Wolfram Sitzenfrei, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seminarinhalt:
- Befristung von Vergütungen
- Widerruf von Vergütungsbestandteilen
- Claw-Back-Regelungen
- Anrechnungsthemen
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ und “IT-Recht” (15 Zeitstunden).
Hinweis: Das vorliegende Seminar ist ESF-gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage