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ONLINE-SEMINAR: Arbeitsrecht 2020 – 15 FAO-Stunden an zwei Tagen – Modul 1: "Aktuelle Rechtsfragen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst"; Modul 2: "Arbeitsrecht in der COVID-19 Pandemie – neue Herausforderungen und alte §§"; Modul 3: Beschäftigtendatenschutz spezial; Modul 4: "Grundsätzliches zum Arbeitnehmerdatenschutz", Modul 5: "Neues zum Arbeitszeitrecht"; Modul 6: "Flexibilisierung bei Vergütungen"

Seminar-ID 2020_ArbR_kompl
Gebühr pro Person  690,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, – Seminar
Datum: 2. Juli 2020 - 3. Juli 2020
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Verschiedene
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Tag 1: Donnerstag, 02.07.2020 von 09.00 Uhr – 17.30 Uhr
Modul 1 am Donnerstag 02.07.2020, 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
“Aktuelle Rechtsfragen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst”
Dozent: Dr. Eberhard Natter, Präsident des LAG Baden-Württemberg

Seminarinhalt u.a.:

  • Neue Entwicklungen im Eingruppierungsrecht
  • Fragen der Stufenzuordnung nach TV-L und TVöD
  • Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
  • Folgerungen aus dem Urteil des BVerfG vom 6. Juni 2018 zum Befristungsrecht

Modul 2 am Donnerstag, 02.07.2020, 12.00 Uhr – 14.30 Uhr
“Arbeitsrecht in der COVID-19 Pandemie – neue Herausforderungen und alte §§”
Dozent: Vors. Richter am LAG Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – Christoph Tillmanns

Die Covid-19 Pandemie stellt auch das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen

So stellen sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsausfall durch Betriebsschließungen und wirtschaftliche Einbrüche wie Annahmeverzug, Betriebsrisikolehre, Kurzarbeitsanordnung, Anordnung von Betriebsferien und ggf. Personalabbau, wobei dabei auch immer Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten sind.

Aber auch Arbeitsausfall durch individuelle Verhinderung des Arbeitsnehmers durch Quarantäne, Kinderbetreuung oder Angst vor Ansteckung und die Folgen für den Vergütungsanspruch sind Fragen, die das Arbeitsrecht beantworten muss.

Und zuletzt ist auch der Arbeitsschutz, insbesondere durch den Arbeitsschutzstandard Covid-19 für die Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit  einschließlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in den Blick geraten.

Auf diese Fragen will der Vortrag Antworten geben und unter Anwendung alter Normen wie § 616 BGB neue Antworten finden.

Modul 3 am Donnerstag, 02.07.2020, 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
“Beschäftigtendatenschutz spezial”
Dozent: Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden – Württemberg, Kammern Freiburg 

Seminarinhalt:

  • Beweisverwertungsverbote bei Verstößen gegen Datenschutzrecht im (arbeitsgerichtlichen) Verfahren
  • Auskunftsanspruch nach Art 15 DSGVO – die unterschätze Gefahr?

Tag 2: Freitag, 03.07.2020 von 09.00 Uhr – 17.30 Uhr

Modul 4 am Freitag, 03.07.2020 von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
“Grundsätzliches zum Arbeitnehmerdatenschutz”
Dozent: Dr. Walter Krämer, Referatsleiter beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg

Seminarinhalt: 

Arbeitnehmerdaten gelten als sensibel und deswegen besonders schützenswert. Der Arbeitnehmerdatenschutz kann aber nur verstanden werden, wenn die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmung erläutert und die Regelung des § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes im Einzelnen dargestellt wird. Vor diesem Hintergrund sollen dann arbeitnehmerspeziefische Probleme angesprochen werden wie Leistungskontrollen, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Nutzung des Internets, Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Sicherheitsüberprüfungen, Messaging-Apps, Datenerhebung bei der Bewerbung, Umgang mit Gesundheitsdaten und die Führung der Personalakte.

Modul 5 am Freitag, 03.07.2020, 12.00 Uhr – 14.30 Uhr
“Neues zum Arbeitszeitrecht”
Dozentin: Claudia Hahn, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Seminarinhalt:

  • Die Arbeitszeitmessung ist Pflicht
  • Der Gesetzgeber wird aktiv
  • Reisen, Rechtsfortbildung, Ruhepäuschen – alles Arbeitszeit?
  • Die Vergütung der Arbeitszeit
  • Betriebsverfassungsrechtliches


Modul 6 am Freitag, 03.07.2020, 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
“Flexibilisierung bei Vergütungen”
Dozent: Dr. Wolfram Sitzenfrei, Fachanwalt für Arbeitsrecht

 Seminarinhalt:

  • Befristung von Vergütungen
  • Widerruf von Vergütungsbestandteilen
  • Claw-Back-Regelungen
  • Anrechnungsthemen

 Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ und “IT-Recht” (15 Zeitstunden).

Hinweis: Das vorliegende Seminar ist ESF-gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

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