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Wir freuen uns, dass Sie sich für einen unserer Fachkurse interessieren und begrüßen Sie herzlich.

Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.

Eine Vielzahl von Lehrgängen und Seminaren der beruflichen Weiterbildung in baden-württembergischen Bildungseinrichtungen wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF bezuschusst.


WAS WIRD BEZUSCHUSST?

Ihre Weiterbildung! Das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart erhält Mittel aus der ESF-Plus Fachkursförderung, zahlreiche Seminare und Lehrgänge können Sie mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % oder 70 % buchen.

WER WIRD BEZUSCHUSST?

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
  • Gründungswillige und die Wiedereinsteiger/-innen, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
  • Nicht gefördert werden:
  • Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Ständten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften

Die Förderung ist im Übrigen unabhängig von dem Einkommen des Teilnehmers, d.h. bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen können auch Sie sowie Ihre Mitarbeiter*innen zum Kreis der Begünstigten gehören, da die Mittel teilnehmerbezogen ausgereicht werden.

WAS BENÖTIGEN WIR VON IHNEN?

Von Ihnen benötigen wir die Seminaranmeldung sowie den Teilnehmerfragebogen und die Zielgruppenabfrage, welche zum Download für Sie bereitgestellt sind.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt sodann die Förderung wie folgt:

  • bei 30 % Förderung beträgt der Netto-Seminarpreis € 175,00 (anstatt von € 250,00)
  • bei 70% Förderung (vollendetes 55. Lebensjahr) beträgt der Netto-Seminarpreis € 75,00 (anstatt von € 250,00).

Es wird lediglich die reduzierte Seminargebühr zuzüglich der Gesamtumsatzsteuer in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Hereinreichung einer postiven “Zielgruppenabfrage” sowie “Teilnehmerfragebogen” vor Kursbeginn. Sie können die Unterlagen vor Kursbeginn entweder per Post/Mail an uns übermitteln oder aber in unserem Institut persönlich abgeben.

Jedem Fachkursträger steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Wir werden die ESF-Plus-Anträge nach Eingang berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf die ESF PLUS Fachkursförderung besteht nicht.