ESF Plus Förderung
Förderung für Ihre Weiterbildung – bis zu 70 % Zuschuss sichern!
Mit der ESF-Plus Förderung profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen für Seminare und Lehrgänge.
Lebenslanges Lernen ist der Schlüssel zu beruflichem Erfolg – und die Europäische Union unterstützt Sie dabei!
Eine Vielzahl von Seminaren und Lehrgängen der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF mit bis zu 70 % bezuschusst.
Auch das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH erhält für ihre Seminare und Lehrgänge im Zeitraum 01.09.2025 – 31.08.2026 wieder Mittel aus der ESF-Plus-Fachkursförderung.
Bitte beachten Sie, dass für Kursbeginne ab 01. September 2026 ein einheitlicher Fördersatz von 45 % für alle förderfähigen Teilnehmenden gilt.
Was wird gefördert?
Ihre berufliche Weiterbildung!
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen.
ESF-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Die Veranstaltungen zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation zu verbessern. Durch ESF-Plus Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern die Teilnehmenden ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
Folgende Förderungen sind möglich:
- 30 % Zuschuss auf den Seminarpreis
- 70 % Zuschuss, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben
Gefördert werden Fachkurse mit mindestens acht und höchstens 160 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Nicht gefördert werden Klausuren und Eigenstudien. Diese finden außerhalb der Lehrgänge statt.
Diese Fördersätze gelten bis 30.08.2026.
Für Kursbeginne ab 01. September 2026 gilt für alle förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind:
- Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
- Gründungswillige und Wiedereinsteiger/-innen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
Nicht förderfähig:
- Beschäftigte von Bund, Ländern, Kommunen oder Transfergesellschaften
- Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie von Städten und Gemeinden. Beschäftigte von selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind jedoch förderfähig.
Die Förderung ist einkommensunabhängig und wird direkt auf die Netto-Seminargebühr angerechnet.
Wie funktioniert es?
1. Anmeldung:
Melden Sie sich für den gewünschten Fachkurs an.
2. Formulare ausfüllen:
Laden Sie den Teilnehmerfragebogen und die Zielgruppenabfrage herunter und reichen Sie diese vollständig ausgefüllt bei uns ein.
ESF-Formulare für Seminare bis zum 31.08.2026:
ESF-Formulare für Seminare ab dem 01.09.2026:
Für Kursbeginne ab 1. September 2026, gilt für alle förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45%.
3. Zuschuss erhalten:
Nach Prüfung der Unterlagen zahlen Sie nur die reduzierte Seminargebühr:
Rechenbeispiel:
Seminargebühr netto € 270,00 – Teilnehmer ist bis zu 55 Jahre alt:
Seminargebühr € 270,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer € 51,30
SUMME € 321,30
Abzgl. ESF-Plus Förderung 30 % aus Nettogebühr € 270,00 = € 81,00
Zahlbetrag € 240,30
Seminargebühr netto € 270,00 – Teilnehmer ist 55 Jahre alt:
Seminargebühr € 270,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer € 51,30
SUMME € 321,30
Abzgl. ESF-Plus Förderung 70 % aus Nettogebühr € 270,00 = € 189,00
Zahlbetrag € 132,30
Kursbeginn ab 01.09.2026 – unabhängig vom Alter des Teilnehmenden:
Seminargebühr € 270,00 zzgl. 19 % Umsatzsteuer € 51,30
SUMME € 321,30
Abzgl. ESF-Plus Förderung 45 % aus Nettogebühr € 270,00 = € 121,50
Zahlbetrag € 199,80
Hinweis!
Die Fördermittel sind begrenzt und werden nach dem Eingang der Anträge vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Haben Sie Fragen?
Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
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Tel.: 07 11 / 22 21 55-50
E-Mail: info@rak-fortbildungsinstitut.de
