Wir freuen uns, dass Sie sich für einen unserer Fachkurse interessieren und begrüßen Sie herzlich.
Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.
WAS WIRD BEZUSCHUSST?
Ihre Weiterbildung! Zahlreiche Kurse des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart können Sie mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % oder 50 % buchen.
Hinweis: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erhöht ab dem Förderzeitraum September 2023 bis August 2024 – mithin Kursbeginn ab 01.09.2023 – den Zuschuss auf die Netto-Kursgebühren auf 30 %. Teilnehmende, welche mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Zuschuss von 70 %.
WER WIRD BEZUSCHUSST?
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
- Gründungswillige und die Wiedereinsteiger/-innen, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
- Nicht gefördert werden:
- Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Ständten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
- Beschäftigte von Transfergesellschaften
Die Förderung ist im Übrigen unabhängig von dem Einkommen des Teilnehmers, d.h. bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen können auch Sie sowie Ihre Mitarbeiter zum Kreis der Begünstigten gehören, da die Mittel teilnehmerbezogen ausgereicht werden.
WAS BENÖTIGEN WIR VON IHNEN?
Von Ihnen benötigen wir die Seminaranmeldung sowie den Teilnehmerfragebogen und die Zielgruppenabfrage, welche zum Download für Sie bereitgestellt sind.
ACHTUNG:
ESF Plus Förderung ist wie folgt möglich:
– bei 25 % Förderung beträgt der Netto-Seminarpreis € 187,50 (anstatt von € 250,00)
– bei 50% Förderung (vollendetes 55. Lebensjahr) beträgt der Netto-Seminarpreis € 125,00 (anstatt von € 250,00).
Kursbeginn ab 01.09.2023:
– bei 30 % Förderung beträgt der Netto-Seminarpreis € 175,00 (anstatt von € 250,00)
– bei 70% Förderung (vollendetes 55. Lebensjahr) beträgt der Netto-Seminarpreis € 75,00 (anstatt von € 250,00).
Es wird lediglich die reduzierte Seminargebühr zuzüglich der Gesamtumsatzsteuer in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Hereinreichung einer postiven “Zielgruppenabfrage” sowie “Teilnehmerfragebogen” vor Kursbeginn. Sie können die Unterlagen vor Kursbeginn entweder per Post/Mail an uns übermitteln oder aber in unserem Institut persönlich abgeben.
Jedem Fachkursträger steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Wir werden die Anträge nach Eingang berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf die ESF PLUS Fachkursförderung besteht nicht.
Frau Carmen Rothenbacher, Tel.: 0711/22 21 55-50 oder
Herrn Torsten Bauer, Tel.: 0711/ 22 21 55-57 oder
Frau Yasmin Vellidis, Tel.: 0711/22 21 55-60
Weitere Informationen finden Sie unter www.esf-bw.de.
Für weitere Fragen, melden Sie sich einfach bei:
Frau Carmen Rothenbacher, Tel.: 0711/22 21 55-50 oder
Frau Yasmin Vellidis, Tel.: 0711/22 21 55-60 oder
Herrn Torsten Bauer, Tel.: 0711/ 22 21 55-57