Referendare

Anwaltsstation als Chance für Rechtsreferendare

Sie als Referendar durchlaufen während Ihrer Ausbildungszeit für die Dauer von jeweils 4,5 Monaten bis zum 2. Staatsexamen zwei Anwaltsstationen. Die Auswahl des Anwalts obliegt Ihnen selbst, so dass Sie Ihren Interessenschwerpunkt vertiefen können, oder die Möglichkeit haben, herauszufinden, wo dieser liegt. Verstehen Sie diese Möglichkeit als Chance. Sie erhalten einen Einblick in die Anwaltschaft. Ihre Ausbilder sind froh um jeden Referendar, der ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Auch die Wahrnehmung von Gerichtsterminen kann Ihnen als Referendar übertragen werden. die Möglichkeit, eventuell einen potenziellen Arbeitgeber kennenzulernen.

Leitfaden für die praktische Ausbildung in der Pflichtstation Rechtsanwalt I und II

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat einen Leitfaden für die praktische Ausbildung in der Pflichtstation Rechtsanwalt I und II erarbeitet, der nach Abstimmung mit dem Justizministerium Baden-Württemberg und den Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg, den Gerichten und Referendaren zur Verfügung gestellt wurde.

Empfohlene Tätigkeiten zur Eintragung in das Berichtsheft

Die von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart empfohlenen Tätigkeiten von Rechtsreferendaren zur Eintragung in das Berichtsheft im Rahmen der Anwaltsausbildung stehen für Sie als Übersichten zum Download bereit.

Das Berichtsheft sollte in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig geführt werden. Es liegt den Prüfern im 2. juristischen Staatsexamen vor und wird regelmäßig von den Ausbildungsleitern der Gerichte kontrolliert.

Stellenbörse der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

In der Stellenbörse der Rechtsanwaltskammer haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei ein Stellengesuch als Referendar kostenfrei aufzugeben. Mithilfe der Stellenbörse können Sie so an einen Ausbilder für Ihre Referendarzeit gelangen.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen

Frau Julia Schmidt

Telefon: 0711 / 22 21 55-92
E-Mail: juab@rak-fortbildungsinstitut.de

als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.

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