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Sachbearbeiter in Kanzleien

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) ist auf unionaler und nationaler Ebene schon seit Jahren beschlossene Sache. Die entsprechenden Gesetze sind beschlossen und treten nun schrittweise in Kraft.

Die deutsche Anwaltschaft ist nicht besonders gut vorbereitet. Es fehlt an technischem und rechtlichem Verständnis. Leider wurde bisher das Thema ERV stets mit dem beA gleichgesetzt und als Randthema wahrgenommen. Dabei wird die Einführung des ERV die Kanzleien in technisch, rechtlich und organisatorisch herausfordern: Technisch müssen sie eine stabile und robuste IT-Infrastruktur gewährleisten, rechtlich müssen sie die (alten) neuen Spezialregeln kennen und organisatorisch werden sie zu einer prozessorientierten Kanzleikultur finden müssen, wenn sie die neu erwachsenen Haftungsrisiken minimieren wollen.

Hier setzt die Fachkraft für ERV in der Rechtsanwaltskanzlei (FERV) an. Sie verfügt in allen drei Bereichen (Technik, Recht, Organisation) über genügend Kenntnisse und Fertigkeiten um bei Technik und Recht jeweils Schnittstelle zu IT-Dienstleistern bzw. Gerichten/Anwälten sein zu können und ferner selbstständig in Lage ist, die Kanzlei auch organisatorisch für den ERV „fit“ zu machen.

Die Zielgruppe sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Rechtsanwaltskanzleien die über lange Erfahrung im Beruf verfügen bzw. ausgebildete und geprüfte Rechtsfachwirte sind.

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit optional an einer Abschlussprüfung teilzunehmen. Diese Abschlussprüfung besteht aus Multiple Choice Fragen und wird eine Woche nach dem letzten Unterrichtstag in den Räumlichkeiten des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH stattfinden.