Seminar-ID | 200703_1-S-FA | |
Gebühr pro Person | 120,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, – Seminar | |
Datum: | 2. Juli 2020 | |
Uhrzeit: | 12:00 - 14:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Tillmanns, Christoph, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden – Württemberg, Kammern Freiburg
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ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Seminarinhalt:
Die Covid-19 Pandemie stellt auch das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen
So stellen sich zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsausfall durch Betriebsschließungen und wirtschaftliche Einbrüche wie Annahmeverzug, Betriebsrisikolehre, Kurzarbeitsanordnung, Anordnung von Betriebsferien und ggf. Personalabbau, wobei dabei auch immer Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten sind.
Aber auch Arbeitsausfall durch individuelle Verhinderung des Arbeitsnehmers durch Quarantäne, Kinderbetreuung oder Angst vor Ansteckung und die Folgen für den Vergütungsanspruch sind Fragen, die das Arbeitsrecht beantworten muss.
Und zuletzt ist auch der Arbeitsschutz, insbesondere durch den Arbeitsschutzstandard Covid-19 für die Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit einschließlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in den Blick geraten.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Arbeitsrecht“ (2,5 Zeitstunden)