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Wir freuen uns, dass Sie sich für einen unserer Fachkurse interessieren und begrüßen Sie herzlich.

Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union


WAS WIRD BEZUSCHUSST?

Ihre Weiterbildung! Zahlreiche Kurse des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart können Sie mit einem Zuschuss  in Höhe von 30 % oder 70 % buchen.

WER WIRD BEZUSCHUSST?

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
  • Gründungswillige und die Wiedereinsteiger/-innen, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
  • Nicht gefördert werden:
  • Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Ständten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
  • Beschäftigte von Transfergesellschaften

Die Förderung ist im Übrigen unabhängig von dem Einkommen des Teilnehmers, d.h. bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen können auch Sie sowie Ihre Mitarbeiter*innen zum Kreis der Begünstigten gehören, da die Mittel teilnehmerbezogen ausgereicht werden.

WAS BENÖTIGEN WIR VON IHNEN?

Von Ihnen benötigen wir die Seminaranmeldung sowie den Teilnehmerfragebogen und die Zielgruppenabfrage, welche zum Download für Sie bereitgestellt sind.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt sodann die Förderung wie folgt:

  • bei 30 % Förderung beträgt der Netto-Seminarpreis € 175,00 (anstatt von € 250,00)
  • bei 70% Förderung (vollendetes 55. Lebensjahr) beträgt der Netto-Seminarpreis € 75,00 (anstatt von € 250,00).

Es wird lediglich die reduzierte Seminargebühr zuzüglich der Gesamtumsatzsteuer in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Hereinreichung einer postiven “Zielgruppenabfrage” sowie “Teilnehmerfragebogen” vor Kursbeginn. Sie können die Unterlagen vor Kursbeginn entweder per Post/Mail an uns übermitteln oder aber in unserem Institut persönlich abgeben.

Wir bitten um Beachtung, dass unserem Institut aufgrund hoher Nachfrage nur noch begrenzte ESF-Plus Mittel zur Verfügung stehen. Wir können daher Anträge nur nach Eingang entsprechend berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von ESF-Plus-Mitteln besteht nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.esf-bw.de.

Gerne stehen Ihnen als Ansprechpartner für die ESF-Plus Förderung zur Verfügung:
Frau Carmen Rothenbacher, Tel.: 0711/22 21 55-50 oder
Frau Yasmin Vellidis, Tel.: 0711/22 21 55-60 oder
Herrn Torsten Bauer, Tel.: 0711/ 22 21 55-57