Seminar-ID | 200702_2-S-FA | |
Gebühr pro Person | 120,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, – Seminar | |
Datum: | 3. Juli 2020 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 11:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Krämer, Walter, Dr., Ministerialrat, Referatsleiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg
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ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Seminarinhalt:
Arbeitnehmerdaten gelten als sensibel und deswegen besonders schützenswert. Der Arbeitnehmerdatenschutz kann aber nur verstanden werden, wenn die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmung erläutert und die Regelung des § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes im Einzelnen dargestellt wird. Vor diesem Hintergrund sollen dann arbeitnehmerspeziefische Probleme angesprochen werden wie Leistungskontrollen, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Nutzung des Internets, Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Sicherheitsüberprüfungen, Messaging-Apps, Datenerhebung bei der Bewerbung, Umgang mit Gesundheitsdaten und die Führung der Personalakte.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ und IT-Recht (2,5 Zeitstunden)