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ONLINE – 15 FAO Stunden an zwei Tagen im Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht – Modul 1: Steuerrecht für Gesellschaftsrechtler – Modul 2: Sanierungsrecht 2020: Der Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts – Modul 3: Tradition in der Moderne: Jährliches Update Datenschutz in der Insolvenzkanzlei

Seminar-ID 55_2020_InsO_HuG
Gebühr pro Person  690,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 12. November 2020 - 13. November 2020
Uhrzeit: 08:30 - 20:00 Uhr
Dozent(en):
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
Weiß, Christian , RA, FA für Insolvenzrecht, WELLENSIEK Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln
Wollweber, Markus, Dr., RA und FA für Steuerrecht
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Das Seminar wird ausschließlich ONLINE geführt (ursprünglich war das Seminar als “Hybrid” geplant, aufgrund der aktuellen Fallzahlen führen wir die Veranstaltung als ONLINE-Seminar durch)

Modul 1: Steuerrecht für Gesellschaftsrechtler
Donnerstag, 12.11.2020 von 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Dozent: Dr. Markus Wollweber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Finw., Streck Mack Schwedhelm Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Köln

Seminarinhalt:

A. Anteilsverkauf im Zivil- und Steuerrecht
I. Ausschüttungen wären Anteilsverkauf
II. Anteilsverkauf bei Verlusten in der Gesellschaft
III. Fünf typische Steuerfallen beim Anteilsverkauf
IV. Anteilskauf und Steuerklausel: Zehn Tipps

B. Steuerliche Betrachtung der typischen Gesellschaftsformen des Mittelstands
I. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
II. GmbH & Co. KG
III. GmbH
IV. Hinweise beim Rechtsformwechsel

C. Die Besteuerung des Gesellschafterstreits
I. Zwangsausschluss und Abberufung in der GmbH & Co. KG
II. Zwangsausschluss und Abtretung in der GmbH

D. Nießbrauch, stille Beteiligung und Unterbeteiligung im Gesellschaftsrecht
I. Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen und Unternehmen
II. Stille Beteiligung an Unternehmen
III. Unterbeteiligung an Gesellschaftsanteilen

Modul 2: Sanierungsrecht 2020 – Der Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
Donnerstag, 12.11.2020, 14.30 Uhr – 20.00 Uhr
Dozent: Dr. Benjamin Webel, Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung

Seminarinhalt:

Im zweiten Halbjahr des Jahres 2017 wurde die ESUG Evaluation durch eine Gutachtergruppe für das BMJV durchgeführt um die tiefgreifenden Änderungen, die das ESUG für die Sanierungskultur mit sich gebracht hat, zu bewerten,

Die Praxiserfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass die Veränderungen von der Praxis angenommen werden und bspw. die Eigenverwaltung nunmehr als Sanierungsinstrument eine nicht unerhebliche Rolle spielt.

Parallel liegt seit dem 18.09.2020 nunmehr der Referentenentwurf des SanInsFoG, des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, vor. Spannend die vorgesehen Änderungen und Umsetzung der Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen.

Es handelt sich hierbei um die größte geplante Reform seit Einführung der InsO. Es wird sowohl das präventive Restrukturierungsverfahren eingeführt, als auch die Ergebnisse der ESUG Evaluation umgesetzt und das alles unter dem Eindruck der COVID19 Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Dieses Seminar stellt ebenfalls den Entwurf vor und soll auf den neuesten Stand bringen.

Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie durch das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG):

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei juristischen Personen und Pflicht zur Wahrung der Gläubigerinteressen bei drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Schaffung eines Restrukturierungsplans als Instrument zur finanzwirtschaftlichen Restrukturierung
  • Gerichtliche Planabstimmung und gerichtliche Planbestätigung
  • Beendigung von nicht erfüllten Verträgen
  • Einführung eines Restrukturierungsbeauftragten
  • Auswirkungen auf die Insolvenzanfechtung

 

I. Stand der Gesetzgebungsvorhaben und rechtliche Grundlagen:

  • Ergebnisse der ESUG Evaluation und ihre Folgen
  • Stand der Diskussion um mögliche gesetzgeberische Konsequenzen aus der ESUG Evaluation
  • Aktueller Stand zum präventiven Restrukturierungsverfahren. Soweit vorhanden Darstellung des Entwurfs für das neue Gesetz.
  • Darstellung des neuen Gesetzes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung.

II. Die Eigenverwaltung: Darstellung der aktuellen Praxisprobleme und die Tendenzen aufgrund der ESUG Evaluation

  • Kostenfrage der Eigenverwaltung
  • Masseverbindlichkeiten in der Insolvenz aufgrund der aktuellen Rechtsprechung
  • Aktuelle Rechtsprechung und Praxisprobleme in der Eigenverwaltung.
  • Steuerrechtliche Besonderheiten der Eigenverwaltung (§ 55 Abs.4 InsO) und Harmonisierung von Steuerrecht und Insolvenzrecht (Sanierungserlass und Co.).

III. Der Insolvenzplan: Kernstück einer Sanierung mit diversen Gestaltungsfreiheiten

  • Die Vergleichsrechnung im Insolvenzplan
  • Die gerichtliche Prüfung des Insolvenzplans unter dem ESUG.
  • Zulässige und unzulässige Plangestaltungen im Lichte der BGH Rechtsprechung
  • Die Gruppenbildung im Insolvenzplan als Gestaltungsmittel.

Das Seminar soll auch Raum für die Diskussion eigener Probleme und Themen der Teilnehmer rund um das Sanierungsrecht bieten. Es soll auch am besten tagesaktuell gestaltet sein, so dass die Schwerpunktsetzung auf kurzfristige Gesetzgebungen und Gesetzesentwürfe angepasst werden wird.

Modul 3: Tradition in der Moderne: Jährliches Update Datenschutz in der Insolvenzkanzlei
Freitag, 13.11.2020, 09.00 Uhr  – 14.30 Uhr
Dozent: Christian Weiß, RA, FA für Insolvenzrecht, LEONHARDT RATTUNDE, Köln

Personenbezogene Daten stehen immer mehr im Fokus unseres Alltags. Digitale Arbeitsvorgänge in Insolvenzverwalterkanzleien machen es unerlässlich, sich auch in der täglichen Praxis mit dem Datenschutz zu befassen; insbesondere, was Daten im Rahmen der übertragenden Sanierung betrifft, aber auch bereits mit den datenrechtlichen Gegebenheiten bei der Betriebsfortführung, im Sachverständigengutachten etc.: Seit dem 25.05.2018 findet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich Anwendung. Auch für Insolvenzverwalter/das Team gibt es Punkte, die zwingend Beachtung finden müssen beim Umgang mit personenbezogenen Daten – nicht zuletzt wegen den neu geltenden, noch höheren Sanktionsrahmen von bis zu 20 Millionen Euro!

Aus der Praxis des Referenten werden die aktuelle Rechtslage, insbesondere aber praktische Erfahrung in der Schnittmenge aus Datenschutz und Insolvenzverwaltung dargestellt. 

Schwerpunkte:

  • Grundsätze des Datenschutzrechtes
  • Datenschutz in der Kanzlei des Insolvenzverwalters
    • im Antragsverfahren, im eröffneten Verfahren, bei der Betriebsfortführung
    • Arbeitnehmer-, Kundendaten
  • Erhöhung der Vergütung und Massekosten für datenschutzrechtliche Befassung im Verfahren
  • Praxisbeispiele und Diskussion

Gliederung:

  • Überblick Datenschutzrecht
    • Rechtsnormen
    • Anwendungsbereich Datenschutzgesetz
    • Grundsätze
  • Erlaubnisvorbehalt
  • Zweckbindung
  • Transparenz
  • Datensparsamkeit- und Datenvermeidung
    • Personenbezogene Daten/Besondere personenbezogene Daten
    • Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von Daten
    • Einwilligung und Interessenabwägung
    • Haftungs-/Sanktionsrisiken für den Insolvenzverwalter
  •  Aus der Praxis: Datenschutz in der Insolvenzverwalterkanzlei im Allgemeinen
    • Datenschutzbeauftragter/besonderer Kündigungsschutz
    • Verfahrensverzeichnis
    • Datenschutzthemen bei der täglichen Arbeit
      • Mitarbeiter
      • Dienstleister
      • Technik
      • Informationspflicht an die Behörde bei Datenpanne
    • Bewerbung als Insolvenzverwalter unter Verwendung personenbezogener Daten
  • Schwerpunkt: Datenschutz im Antragsverfahren und in der vorläufigen Insolvenzverwaltung
  • Schwerpunkt: Datenschutz im eröffneten Verfahren
    • Übertragende Sanierung, Auftragsdatenverarbeitung
    • Insolvenzverwalter als verantwortliche Stelle?
    • Verwertung von Assets
  • Erhöhung der Vergütung und Massekosten für datenschutzrechtliche Befassung im Verfahren?
  • Diskussion

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften “Handels- und Gesellschaftsrecht” oder „Insolvenzrecht“ und „IT-Recht“ oder Steuerrecht (15 Zeitstunden).

Hinweis: Das vorliegende Seminar wird vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

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