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ONLINE – Sanierungsrecht 2020 unter Berücksichtigung des Regierungsentwurfs zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Seminar-ID 201112_2-S-FA
Gebühr pro Person  300,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, – Seminar
Datum: 12. November 2020
Uhrzeit: 14:30 - 20:00 Uhr
Dozent(en):
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

ONLINE-Seminar – Die Veranstaltung war ursprünglich als HYBRID-Seminar geplant. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf COVID-19 führen wir die Veranstaltung ausschließlich ONLINE durch.

Seminarinhalt:
Im zweiten Halbjahr des Jahres 2017 wurde die ESUG Evaluation durch eine Gutachtergruppe für das BMJV durchgeführt um die tiefgreifenden Änderungen, die das ESUG für die Sanierungskultur mit sich gebracht hat, zu bewerten.

Die Praxiserfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass die Veränderungen von der Praxis angenommen werden und bspw. die Eigenverwaltung nunmehr als Sanierungsinstrument eine nicht unerhebliche Rolle spielt.

Parallel liegt nunmehr der Regierungsentwurf des SanInsFoG, des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, vor. Spannend die vorgesehen Änderungen und Umsetzung der Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen.

Es handelt sich hierbei um die größte geplante Reform seit Einführung der InsO. Es wird sowohl das präventive Restrukturierungsverfahren eingeführt, als auch die Ergebnisse der ESUG Evaluation umgesetzt und das alles unter dem Eindruck der COVID19 Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Dieses Seminar stellt ebenfalls den Entwurf vor und soll auf den neuesten Stand bringen.

Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie durch das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG):

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei juristischen Personen und Pflicht zur Wahrung der Gläubigerinteressen bei drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Schaffung eines Restrukturierungsplans als Instrument zur finanzwirtschaftlichen Restrukturierung
  • Gerichtliche Planabstimmung und gerichtliche Planbestätigung
  • Beendigung von nicht erfüllten Verträgen
  • Einführung eines Restrukturierungsbeauftragten
  • Auswirkungen auf die Insolvenzanfechtung

I. Stand der Gesetzgebungsvorhaben und rechtliche Grundlagen:

  • Ergebnisse der ESUG Evaluation und ihre Folgen
  • Stand der Diskussion um mögliche gesetzgeberische Konsequenzen aus der ESUG Evaluation
  • Aktueller Stand zum präventiven Restrukturierungsverfahren. Soweit vorhanden Darstellung des Entwurfs für das neue Gesetz
  • Darstellung des neuen Gesetzes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung

II. Die Eigenverwaltung: Darstellung der aktuellen Praxisprobleme und die Tendenzen aufgrund der ESUG Evaluation

  • Kostenfrage der Eigenverwaltung
  • Masseverbindlichkeiten in der Insolvenz aufgrund der aktuellen Rechtsprechung
  • Aktuelle Rechtsprechung und Praxisprobleme in der Eigenverwaltung
  • Steuerrechtliche Besonderheiten der Eigenverwaltung (§ 55 Abs.4 InsO) und Harmonisierung von Steuerrecht und Insolvenzrecht (Sanierungserlass und Co.)

III. Der Insolvenzplan: Kernstück einer Sanierung mit diversen Gestaltungsfreiheiten

  • Die Vergleichsrechnung im Insolvenzplan
  • Die gerichtliche Prüfung des Insolvenzplans unter dem ESUG
  • Zulässige und unzulässige Plangestaltungen im Lichte der BGH Rechtsprechung
  • Die Gruppenbildung im Insolvenzplan als Gestaltungsmittel

Das Seminar soll auch Raum für die Diskussion eigener Probleme und Themen der Teilnehmer rund um das Sanierungsrecht bieten. Es soll auch am besten tagesaktuell gestaltet sein, so dass die Schwerpunktsetzung auf kurzfristige Gesetzgebungen und Gesetzesentwürfe angepasst werden wird.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Unterlagen zu dieser Veranstaltung.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Insolvenzrecht“ oder „Steuerrecht“ (5 Zeitstunden).

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