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Schnittstelle Arbeits- und Sozialrecht: Modul 1: "Schwerbehindertenarbeitsrecht" – Modul 2: "Aktuelles zum SGB III" (7,5 FAO-Stunden) – FINDET NICHT STATT – (Modul 1: "Schwerbehindertenarbeitsrecht" findet am 24.11.2020 statt)

Seminar-ID 56_200716-S-FA
Gebühr pro Person  290,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 16. Juli 2020
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Link, Christian, Dr., Vors. Richter am LSG Baden-Württemberg
ESF-gefördert: ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Modul 1 am 16.07.2020, 09:00 Uhr – 14.00 Uhr, RAin Bettina Schmidt:
Schwerbehindertenarbeitsrecht unter Berücksichtigung der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 2 S- 3 SGB IX)

Seminarinhalt:

Seminarinhalt:

“Schwerbehindertenarbeitsrecht” ist ein “eigenständiges Arbeitsrecht”, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ende des Jahres 2017 waren 7,8 Millionen Menschen in Deutschland schwerbehindert, das sind 9,4% der gesamten Bevölkerung schwerbehindert. Ein hoher Anteil an schwerbehinderten Menschen findet sich bei älteren Menschen: 44% gehörten der Altersgruppe 55 bis 74 Jahre an. Die Rente für schwerbehinderte Menschen ist die einzige Rente, die es Arbeitnehmern ermöglicht, zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Altersrente zu gehen. Seit dem Jahre 2015 ist jeder dritte Arbeitnehmer über 50 Jahre alt und es sind immer mehr ältere und gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer, die früher in den Vorruhestand gegangen sind, heute noch im Arbeitsleben tätig. Auch die Zunahme psychischer Erkrankungen führt zur Erhöhung der Zahl schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben, so dass das Schwerbehindertenarbeitsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis an Relevanz gewinnt.

In diesem Seminar werden die in der Praxis wichtigsten Fallgestaltungen des Schwerbehindertenarbeitsrechtes ausführlich behandelt, deren Relevanz sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer und deren Berater sehr hoch ist. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf dem zum 30.12.2016 in Kraft getretenen neuen § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX liegen, wonach die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers unwirksam ist, wenn sie ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt ist. Hier wird auch die Rechtsprechung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 13.12.2018 besprochen werden.

Die Referentin, die in dritter Auflage das Buch „Schwerbehindertenarbeitsrecht“ veröffentlicht hat, bringt durch ihre langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht große praktische Erfahrungen in ihre Vorträge ein. Zum Seminar gehört eine umfangreiche und aktuelle Arbeitsunterlage.

I. Feststellung des GdB und Gleichstellung
1. Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX
2. Schwerbehinderung im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
3. Feststellung der Behinderung sowie des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen
4. Gleichgestellte behinderte Menschen (§ 2 Abs. 3 SGB IX)

II. Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung

III. Unwirksamkeit der Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern bei fehlender Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – neue gesetzliche Regelung in § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX

IV. Zustimmungsverfahren bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen nach §§ 168 ff. SGB IX

V. Besonderheiten bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung

VI. Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (§ 174 SGB IX)

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “Sozialrecht” (5 FAO-Stunden)

Modul 2 am 16.07.2020, 15:00 Uhr – 17:30 Uhr, Vizepräsident des Sozialgerichts Stuttgart Dr. Christian Link:

Aktuelles zum SGB III unter besonderer Berücksichtigung sozialrechtlicher Folgen arbeitsrechtlicher Entscheidungen

In diesem Seminar wird die neuste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte zu den aktuellen Fragen des Arbeitsförderungsrechts dargestellt. Auch die Gesetzgebung wird tagesaktuell berücksichtigt werden.

Besondere Schwerpunkte dieses Seminars werden hierbei die sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sein (z.B. Ruhen von Ansprüchen wegen Sperrzeit, Abfindungen, Restlohn und Urlaubsabgeltung). Dabei wird eingehend auf die Unterscheidung von Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis und die daraus folgenden Konsequenzen eingegangen werden. Auch das Thema Aufhebungs- und Abwicklungsverträge wird intensiv behandelt werden.

Darüber hinaus werden aktuelle Fragen zur Existenzförderung (Gründungszuschuss) erörtert.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (7,5 Zeitstunden)

Hinweis: Das vorliegende Seminar ist ESF-gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
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Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden (ohne ESF-Förderung)

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