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Schwerbehindertenarbeitsrecht unter Berücksichtigung der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX) (5 FAO-Stunden) – WIRD VERLEGT AUF 24.11.2020

Seminar-ID 200716_1-S-FA
Gebühr pro Person  220,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 16. Juli 2020
Uhrzeit: 09:00 - 14:30 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Seminarinhalt:

“Schwerbehindertenarbeitsrecht” ist ein “eigenständiges Arbeitsrecht”, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ende des Jahres 2017 waren 7,8 Millionen Menschen in Deutschland schwerbehindert, das sind 9,4% der gesamten Bevölkerung schwerbehindert. Ein hoher Anteil an schwerbehinderten Menschen findet sich bei älteren Menschen: 44% gehörten der Altersgruppe 55 bis 74 Jahre an. Die Rente für schwerbehinderte Menschen ist die einzige Rente, die es Arbeitnehmern ermöglicht, zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Altersrente zu gehen. Seit dem Jahre 2015 ist jeder dritte Arbeitnehmer über 50 Jahre alt und es sind immer mehr ältere und gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer, die früher in den Vorruhestand gegangen sind, heute noch im Arbeitsleben tätig. Auch die Zunahme psychischer Erkrankungen führt zur Erhöhung der Zahl schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben, so dass das Schwerbehindertenarbeitsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis an Relevanz gewinnt.

In diesem Seminar werden die in der Praxis wichtigsten Fallgestaltungen des Schwerbehindertenarbeitsrechtes ausführlich behandelt, deren Relevanz sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer und deren Berater sehr hoch ist. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf dem zum 30.12.2016 in Kraft getretenen neuen § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX liegen, wonach die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers unwirksam ist, wenn sie ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt ist. Hier wird auch die Rechtsprechung des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 13.12.2018 besprochen werden.

Die Referentin, die in dritter Auflage das Buch „Schwerbehindertenarbeitsrecht“ veröffentlicht hat, bringt durch ihre langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht große praktische Erfahrungen in ihre Vorträge ein. Zum Seminar gehört eine umfangreiche und aktuelle Arbeitsunterlage.

I. Feststellung des GdB und Gleichstellung
1. Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX
2. Schwerbehinderung im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
3. Feststellung der Behinderung sowie des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen
4. Gleichgestellte behinderte Menschen (§ 2 Abs. 3 SGB IX)

II. Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung

III. Unwirksamkeit der Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern bei fehlender Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – neue gesetzliche Regelung in § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX

IV. Zustimmungsverfahren bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen nach §§ 168 ff. SGB IX

V. Besonderheiten bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung

VI. Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (§ 174 SGB IX)

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “Sozialrecht” (5 FAO-Stunden)

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