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Aktuelle Probleme der strafprozessualen Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision – Anstehende Änderungen der StPO (15 FAO-Stunden an zwei Tagen) – modular buchbar – ABGESAGT

Seminar-ID 2020_StrafR_K
Gebühr pro Person  580,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 27. März 2020 - 28. März 2020
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Schneider, Hartmut, Prof. Dr., Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
ESF-gefördert: ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Seminartag am Freitag, 27.3.2020, 09.00 Uhr – 17.30 Uhr:

Seminarinhalt:

  • Konflikte zu Beginn einer Hauptverhandlung (Streit um die Termine; Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift; Sitzordnung; opening statement)
  • Neue Rechtsfragen zur Rechtsstellung des Beschuldigten nach § 136 StPO bzw. nach § 67 JGG
  • “Verteidiger der ersten Stunde” – Auswirkungen der PKH-Richtlinie sowie der Kinder-Richtlinie auf die Notwendigkeit der Verteidigung
  • Neues und Bekanntes zu Beweisverwertungsverboten
  • Rechtliche Hinweise nach § 265 StPO
  • “Klassische Rechtsfehler” im Kontext des § 252 StPO

Seminartag am Samstag, 28.03.2020, 09.00 Uhr – 17.30 Uhr:

Seminarinhalt:

  • Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verständigung – eine Tiefenbohrung (= Schwerpunkt)
  • Das Konfrontationsrecht nach Art. 6 Abs. 3 lit.d EMRK
  • Probleme des Selbstleseverfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO
  • Der gesetzliche Richter – Grundzüge für Rügen nach § 338 Nr. 1 StPO (tendenziell viel erfolgreicher als Befangenheitsrügen)
  • Anstehende Änderungen der StPO (Befangenheitsrecht; Beweisantragsrecht; Besetzungsrügen)

Die angekündigten Themen werden zugunsten aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu strafprozessualen Fragestellungen vom Dozenten tagesaktuell berücksichtigt, mithin „top news“ für unsere Seminarteilnehmer/-innen.

Sie können die Veranstaltungen auch einzeln buchen, vgl.

Seminartag am Freitag, 27.03.2020, 09.00 Uhr – 17.30 Uhr sowie

Seminartag am Samstag, 28.03.2020, 09.00 Uhr – 17.30 Uhr

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Strafrecht“ oder “Verkehrsrecht” (15 Zeitstunden).

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