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Fremdpersonaleinsatz, Werkverträge, Scheinselbständigkeit – Neuregelungen im AÜG/§ 611a BGB und die sozialrechtlichen Konsequenzen

Seminar-ID 190627_1-S-FA
Gebühr pro Person  220,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 27. Juni 2019
Uhrzeit: 08:30 - 14:00 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Zum 01.04.2017 ist die gesetzliche Reform der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Das Gesetzespaket umfasst neben der Reform des AÜG auch die erstmalige gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages und damit mittelbar auch die eines Arbeitnehmers in § 611a BGB. Das Seminar gibt einen Überblick über die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes unter Berücksichtigung der seit dem 01.04.2017 neu gefassten Regelungen im AÜG und in § 611a BGB. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag bzw. freier Mitarbeit (Scheinselbständigkeit) unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelung in § 611a BGB sowie der zugrundeliegenden arbeitsgerichtlichen und auch sozialgerichtlichen Rechtsprechung. Daneben werden ausführlich die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen der sog. Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern dargestellt, die jeder im Arbeitsrecht und in der betrieblichen Praxis Tätige kennen sollte. Die unzutreffende Einordnung von freien Mitarbeitern und Fremdpersonal kann in sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen zu hohen Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger führen. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über die Haftungsfallen, Handlungskonzepte und die Absicherungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis.

 

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht und Buchautorin im Bereich Scheinselbständigkeit und freie Mitarbeit sowie sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung bringt die Referentin durch ihre langjährige Erfahrung große praktische Erfahrung in den Vortrag ein.

Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit aktueller Rechtsprechung und wichtigen Praxistipps.

  • Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von anderen Formen des Fremdpersonal-einsatzes unter Berücksichtigung der Neuregelungen im AÜG und in § 611a BGB
  • Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
  • Versicherungs- und Beitragspflicht als abhängig Beschäftigter – Entstehungsprinzip
  • Abgrenzung abhängige Beschäftigung – Freie Mitarbeit
  • Sozialversicherungsrechtliche Folgen einer unzutreffenden Einordnung
  • Abgrenzungskriterien
  • Konsequenzen und Absicherungsmöglichkeiten für den Auftraggeber

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (5 Zeitstunden)


Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Seminar mit dem nachstehenden Seminar kombinieren können.

Modul 2: Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII und ihre Bedeutung im Arbeitsrecht am 27.06.2018 um 14.30 – 20.00 Uhr

Dozent: Prof. Dr. Dirk Zeranski

Seminargebühr: € 220,00 zzgl. 19 % USt., insgesamt € 261,80

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (5 Zeitstunden).

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