Angemeldet als: Gast   
09

Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII und ihre Bedeutung im Arbeitsrecht

Seminar-ID 190627_2-S-FA
Gebühr pro Person  220,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 27. Juni 2019
Uhrzeit: 14:30 - 20:00 Uhr
Dozent(en):
Zeranski, Dirk, Prof. Dr.
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Die Schadensverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei betrieblich veranlassten Sachschäden folgt auf der Grundlage der allgemeinen zivilrechtlichen Haftung den inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts zum sog. inner-betrieblichen Schadensausgleich. Bei Personenschäden wird dieses Haftungskonzept durch die gesetzliche Unfallversicherung mit den dort geltenden Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII weiter maßgeblich modifiziert. Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die verschiedenen Fallgestaltungen betrieblich veranlasster Personen- und Sachschäden und zeichnet so ein vollständiges Bild der geltenden Haftungslage und damit auch des bestehenden Arbeitnehmerschutzes. Besprochen werden im Einzelnen die Fälle des Arbeitgebers als Schädiger seines Arbeitnehmers sowie des Arbeitnehmers als Schädiger seines Arbeitgebers, eines Arbeitskollegen und eines Dritten sowie Eigenschädigungen des Arbeitnehmers.

Aus dem Inhalt: Das versicherungsrechtliche Haftungskonzept der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) mit den Haftungsprivilegien gemäß §§ 104 ff. SGB VII; Leistungsumfang der GUV und Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen des Geschädigten; Gestörter Gesamt-schuldnerausgleich als Folge der Haftungsprivilegien; Regressmöglichkeiten des Sozialversicherungsträgers; Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung und deren Auswirkungen bei der Schädigung von Arbeitskollegen und Dritten durch den Arbeitnehmer; Durchgriff des vom Arbeitnehmer Geschädigten auf den Arbeitgeber; Haftung des Arbeitnehmers gegenüber sog. Betriebsmittelgebern; Schutz des Arbeitnehmers bei Eigenschädigungen durch die GUV und den Ersatzanspruch analog § 670 BGB; Bedeutung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung bei Eigenschädigungen des Arbeitnehmers.


Bitte beachten Sie, dass Sie dieses Seminar mit dem nachstehenden Seminar kombinieren können.

Fremdpersonaleinsatz, Werkverträge, Scheinselbständigkeit – Neuregelungen im AÜG/§ 611a BGB und die sozialrechtlichen Konsequenzen am 27.06.2019 um 08.30 Uhr – 14.00 Uhr

Dozentin: RAin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Seminargebühr: € 220,00 zzgl. 19 % USt., insgesamt € 261,80

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ oder „Versicherungsrecht” (5 Zeitstunden)

Jetzt buchen

Für diese Veranstaltung können keine Buchungen mehr entgegengenommen werden. Die Buchungsfrist ist vorbei.