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Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wohnraummietrecht 2020-2021

Seminar-ID 4_211203-S-FA
Gebühr pro Person  290,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Haus der Katholischen Kirche, Königstr. 7, 70173 Stuttgart
Datum: 3. Dezember 2021
Uhrzeit: 12:00 - 20:00 Uhr
Dozent(en):
Pecher, Ralf, Richter am AG Stuttgart-Bad Cannstatt
ESF-gefördert: nein, im Moment stehen leider keine weiteren Fördergelder für 2021 zur Verfügung
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Die Veranstaltung findet ausschließlich in Präsenz statt. Der Seminarraum ist für 150 Personen zugelassen und wird mit maximal 30 Personen belegt werden. Außerdem wird die Veranstaltung mit 2G+ durchgeführt. Alle Teilnehmer/innen werden gebeten, vorort einen Antigen-Schnelltest durchzuführen.

Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt einer derart rasanten Entwicklung wie das Mietrecht. Für die Praxis der anwaltlichen Beratung bedeutet dies ein erhebliches Problem, was nur durch laufende Fortbildung bewältigt werden kann.

Seminarinhalt:

  • Mietvertragsrecht (Parteien, Klauseln, Vertragsinhalt)
  • Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien
  • Recht der Schönheitsreparaturen (des preisfreien und des preisgebundenen Wohnraums)
  • Gewährleistung
  • Mieterhöhung
  • Betriebskosten
  • Kaution
  • Recht der Kündigung
  • Vollstreckung (Berliner Modell) – Prozessrecht.

Die Seminarteilnehmer erhalten ein umfangreiches Skript nach BGH-Leitsätzen hinsichtlich des Zeitraums 2003 – 2021.

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Miet- und WEG-Recht” (7,5 FAO-Stunden)

 

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