Seminar-ID | 2021_BauR_komp | |
Gebühr pro Person | 690,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 13. Juli 2021 - 14. Juli 2021 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 17:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Basty, Gregor, Dr., Notar, München
Ulrich, Jürgen, Prof., Vors. Richter am Landgericht a.D.
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Modul 1: Aktuelles zum Bauträgerrecht
Dienstag, 13.07.2021 von 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dozent: Notar Dr. Basty, München
I. Ansprüche
a) des Bauträgers und des Erwerbers
– gegen den Notar
– gegen die Globalbank
– gegen Baubeteiligte (Architekt, Handwerker)
b) Ansprüche des Erwerbers
– gegen Geschäftsführer/Vorstand des Bauträgers
– gegen den Bauträger (Mängel, Kündigung des Werkvertrags)
II. Wirksamkeit/Zustandekommen des Vertrags
1. § 311 b BGB
2. Vertragsschluss mit Angebot und Annahme
III. Regelungen zur Bauleistung
1. Änderungsvorbehalte
2. Regeln der Technik
3. Wohnfläche
4. Sonderwünsche
5. Fertigstellungstermin
IV. Makler- und Bauträgerverordnung
1. Einzelfragen zu § 3 Abs. 1 MaBV
2. Zahlung nach Baufortschritt, § 3 Abs. 2
a. Sicherheitsleistung nach § 632 a BGB
b. Mängel der Bauleistung
c. Vorauszahlungen; Abschlagszahlungen
3. Einzelfragen zur Bürgschaft nach § 7 MaBV
a. Vorauszahlungen gegen Bürgschaft nach § 7
b. Sicherungsumfang der Bürgschaft nach § 7
c. Vermischungsverbot
d. Aushändigung der Bürgschaft, Verwahrung durch den Notar
V. Abnahme
1. Allgemeine Regelungen zur Abnahme
2. Abnahme bei Wohnungs- und Teileigentum
a. Abnahme durch Eigentümergemeinschaft
b. Vollmachtslösungen
VI. Eigentumsverschaffung
VII. Änderungsvollmachten
VIII. Nachzüglerfälle
1. Beurkundungsumfang
2. Erforderlichkeit einer Abnahme
3. Einschränkung der Haftung
Modul 2: Das „Update“ zum selbständigen Beweisverfahren
Mittwoch, 14.07.2021 von 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dozent: Prof. Jürgen Ulrich, Richter am Landgericht a.D.
I. Vorweg: das gesetzliche System der §§ 485 ff. ZPO / das Verhältnis zur Einholung von Privatgutachten (+ zur neuen Bedeutung von Privatgutachten im Rechtsstreit) / die Streitverkündung und die Nebenintervention
II. das prozessbegleitende selbständige Beweisverfahren ( § 485 Abs. 1 ZPO)
III. das isolierte selbständige Beweisverfahren (§ 485 Abs. 2 ZPO)
1. die Schadensminderungspflicht / das Rechtsschutzbedürfnis
2. die (un)zulässigen (Rechts-)Fragen / der „Ausforschungsbeweis“
3. die Sachverständigenauswahl
4. der Vorschuss für den Sachverständigen
5. das Wohnungseigentumsrecht
IV. § 486 Abs. 2 S. 1 ZPO / die Zuständigkeit
V. die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
VI. zu § 493 ZPO
1. die Gutachtenverwertung
2. die mündliche Anhörung / die Gutachtenergänzung
3. die Rechtsmittel / das neue Gutachten
VII. die Kosten / § 494a ZPO / die Vergütung des im selbständigen Beweisverfahren herangezogenen gerichtli-chen Sachverständigen
VIII. Diverses
1. die Bauteilöffnung / die Urkundenvorlegung
2. die Haftung des im selbständigen Beweisverfahren eingesetzten Sachverständigen
3. die Präklusion
4. der Streitwert
5. der Anwaltswechsel in der Zeit zwischen dem selbständigen Beweisverfahren und dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren
6. die Auswirkungen des selbständigen Beweisverfahrens auf die Mängelhaftungssicherheit
7. das selbständige Beweisverfahren und die Verjährung
8. Restliches zum selbständigen Beweisverfahren: die heimliche Sachverständigenbetätigung / die Behandlung des zwischenzeitlich eingeleiteten Hauptsacheverfahrens
Das Schwergewicht der Veranstaltung liegt auf der Erörterung insbesondere der jüngeren Rechtsprechung. Die Teilnehmer erhalten ein umfassendes und tagesaktuelles Skript.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ oder “Miet- und WEG-Recht” (15 Zeitstunden).
Hinweis: Das vorliegende Seminar wird voraussichtlich vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage