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ONLINE: Die aktuellen Änderungen im Insolvenzrecht

Seminar-ID 201112_1-S-RA
Gebühr pro Person  150,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, – Seminar
Datum: 12. November 2020
Uhrzeit: 09:00 - 12:00 Uhr
Dozent(en):
Scheungrab, Karin, Dipl.-Rechtspflegerin (FH) und Datenschutzbeauftragte
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Stellmacher

Seminarbeschreibung

Zielgruppe: Sachbearbeiter/innen im Bereich Insolvenzrecht

Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich Entschuldung in deutsches Recht um und bringt maßgebliche Änderungen.

➢ Verkürzung des regelmäßigen Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf  künftig drei Jahre
o Voraussetzungen und Nebenwirkungen
➢ Strengere Regelungen in der Wohlverhaltensphase
➢ Neue, schärfere Versagungsregelungen
➢ Verschärfungen bei erneutem Insolvenzverfahren
➢ Übergangsregelungen
-> Zum 01.10.2020
-> Zwischen 17.12.2019 und 01.10.2020
-> Befristung zum 30.06.2025

 

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