Seminar-ID | 200918_1-S-MA | |
Gebühr pro Person | 75,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, – Seminar | |
Datum: | 18. September 2020 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 10:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
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ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Carmen Rothenbacher |
Seminarbeschreibung
Das Webinar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten vorhanden sein.
Beleuchtet wird die Frage, ob in der Anwaltsrechnung 16% oder 19% Umsatzsteuer anzusetzen sind. Es wird nicht nur Grundsätzliches behandelt, sondern auch besondere Problematiken, die sich z. B. bei mehreren gebührenrechtlichen Angelegenheiten in demselben Mandat, bei Vorschuss und Endabrechnung mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen oder bei der Abrechnung von vereinbartem Zeithonorar ergeben. Zahlreiche unterschiedliche Fallgestaltungen werden anhand von Abrechnungsbeispielen dargestellt und erörtert.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Muss in demselben Mandat die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unterschieden werden?
- Muss in derselben Strafsache das amtliche Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren unterschieden werden?
- Vorschuss mit 19% Umsatzsteuer, bei der Endabrechnung 16% Umsatzsteuer! Und nun?
- Wie ist es bei Abrechnung einer vereinbarten Vergütung zu händeln?
Zu dem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein ausführliches Handout.