Seminar-ID | 2020_LEK_ArbR | |
Gebühr pro Person | 140,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Selbststudium, mit Lernerfolgskontrolle | |
Datum: | 30. Dezember 2020 | |
Uhrzeit: | 00:00 - 23:59 Uhr | |
Dozent(en): |
Pfeiffer, Gerhard, Vorsitzender Richter am LAG
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ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
Arbeitsgrundlage: Skript zum Thema: „Außerordentliche Kündigung – außerdienstliche Straftat – Eignungsmangel – Umdeutung – Beteiligung des Personalrats – Klageantrag, Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit, Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung, Pflicht zur Einrichtung eines Systems zur Aufzeichnung der Arbeitszeit Vorlageentscheidung, Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis, Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung, Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen – Gebot fairen Verhandelns, Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigung“
Verfasser: Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am LAG
Nach der Buchung dieses Moduls erhalten Sie von uns auf elektronischem Wege das Skript “Außerordentliche Kündigung – außerdienstliche Straftat – Eignungsmangel – Umdeutung – Beteiligung des Personalrats – Klageantrag, Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit, Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung, Pflicht zur Einrichtung eines Systems zur Aufzeichnung der Arbeitszeit Vorlageentscheidung, Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis, Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung, Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen – Gebot fairen Verhandelns, Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigung” übermittelt und ferner einen Fragebogen in Multiple-Choice-Form, welcher um die Antworten ergänzt an uns zurückzureichen ist.
Einsendeschluss: 30. Dezember 2020 (bitte beachten Sie, dass die Beschenigung für die FAO-Stunden erst im neuen Jahr 2021 ausgestellt werden kann, sofern Sie die gelöste Klausur am 30.12.2020 einreichen.)
Der Fragebogen wird sodann von uns ausgewertet und Sie erhalten in der Folge zum einen den ausgewerteten Fragebogen zurück sowie eine Bescheinigung hinsichtlich der Teilnahme der Lernerfolgskontrolle im Rahmen des Selbststudiums über 5 FAO-Stunden.