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Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (5 FAO-Stunden) im Handlungsbereich Arbeitsrecht

Seminar-ID 2020_LEK_ArbR
Gebühr pro Person  140,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Selbststudium, mit Lernerfolgskontrolle
Datum: 30. Dezember 2020
Uhrzeit: 00:00 - 23:59 Uhr
Dozent(en):
Pfeiffer, Gerhard, Vorsitzender Richter am LAG
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

Arbeitsgrundlage: Skript zum Thema: „Außerordentliche Kündigung – außerdienstliche Straftat – Eignungsmangel – Umdeutung – Beteiligung des Personalrats – Klageantrag, Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit, Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung, Pflicht zur Einrichtung eines Systems zur Aufzeichnung der Arbeitszeit Vorlageentscheidung, Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis, Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung, Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen – Gebot fairen Verhandelns, Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigung“

Verfasser: Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am LAG

Nach der Buchung dieses Moduls erhalten Sie von uns auf elektronischem Wege das Skript “Außerordentliche Kündigung – außerdienstliche Straftat – Eignungsmangel – Umdeutung – Beteiligung des Personalrats – Klageantrag, Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit, Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung, Pflicht zur Einrichtung eines Systems zur Aufzeichnung der Arbeitszeit Vorlageentscheidung, Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis, Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung, Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen – Gebot fairen Verhandelns, Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigung” übermittelt und ferner einen Fragebogen in Multiple-Choice-Form, welcher um die Antworten ergänzt an uns zurückzureichen ist.

Einsendeschluss: 30. Dezember 2020 (bitte beachten Sie, dass die Beschenigung für die FAO-Stunden erst im neuen Jahr 2021 ausgestellt werden kann, sofern Sie die gelöste Klausur am 30.12.2020 einreichen.)

Der Fragebogen wird sodann von uns ausgewertet und Sie erhalten in der Folge zum einen den ausgewerteten Fragebogen zurück sowie eine Bescheinigung hinsichtlich der Teilnahme der Lernerfolgskontrolle im Rahmen des Selbststudiums über 5 FAO-Stunden.

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