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HYBRID: Grundlagen des Insolvenzrechts für die Zivilpraxis unter Berücksichtigung des COVInsAG (COVID-19 Gesetz)

Seminar-ID 5_201013-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online oder, Stephanstraße 25 – 70173 Stuttgart
Datum: 13. Oktober 2020
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Stellmacher

Seminarbeschreibung

HYBRID-VERANSTALTUNG: Sie entscheiden, ob Sie ONLINE- oder in PRÄSENZFORM an der Veranstaltung teilnehmen

Insolvenzrechtliche Probleme begegnen dem Rechtsanwalt für Zivilsachen im Alltag immer wieder. Das Problem daran ist, dass das Insolvenzrecht für die meisten Zivilrechtler immer noch ein unbekanntes Wesen ist. Das Insolvenzrecht hat Einfluss auf die Zwangsvollstreckung, auf laufende Prozesse und auf laufende Vertragsverhältnisse. Der falsche Umgang oder das Übersehen von Problemen mit Bezug zur Insolvenzordnung kann schnell zur Falschberatung und damit einem Haftungsfall führen.

Ein grundlegendes Problembewusstsein und Systemverständnis reicht indes häufig schon aus um die gröbsten Fehler zu vermeiden.

Dieses Seminar führt in die Grundlagen des Insolvenzrechts ein und gibt einen Überblick über die relevanten Probleme in der alltäglichen Beratungs- und Prozesssituation des Rechtsanwalts. Berücksichtigt werden in diesem Seminar Besonderheiten im allgemeinen Zivilrecht, im privaten Baurecht und im Familienrecht.

Aufgrund der COVID-19 Pandemie hat dieses Thema im Allgemeinen in der Beratungspraxis erheblich an Relevanz gewonnen. Dieses Seminar soll daher auch die Neuerungen des COVInsAG darstellen.

Es werden folgende Themen behandelt:

I. Grundlagen des Insolvenzrechts

  • Beteiligte des Insolvenzverfahrens
  • Auswahl des Insolvenzverwalters
  • Antragsstellung: Fremdantrag und Eigenantrag
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Abgrenzung Insolvenzverbindlichkeit zu Masseverbindlichkeit

II. Wirkungen der Insolvenz auf andere Rechtsverhältnisse

  • Wirkungen auf laufende Prozesse
  • Wirkungen auf Dauerschuldverhältnisse
  • Die Erfüllungswahl (Insbesondere bei Werkverträgen)
  • Der familienrechtliche Unterhaltsforderung in der Insolvenz

III. Insolvenzrechtliche Besonderheite

  • Versagung der Restschuldbefreiung in der Beratung
  • Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
  • Sanierungsrechtliche Grundlagen zum Systemverständnis
  • Eigenverwaltung und Insolvenzplan als Beratungsoption

IV.  Grundlagen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen des COVID-19-Pandemie

Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Unterlagen.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ oder „Familienrecht“ (6 Zeitstunden).

Hinweis: Das vorliegende Seminar wird voraussichtlich vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage

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