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Scheidung, Zugewinn und Steuern (6 FAO-Stunden)

Seminar-ID 7_211208-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 8. Dezember 2021
Uhrzeit: 12:00 - 18:45 Uhr
Dozent(en):
Stein, Thomas, Dr., Steuerberater, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht
ESF-gefördert: nein, im Moment stehen leider keine weiteren Fördergelder für 2021 zur Verfügung
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Zivilrecht

  • Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zur Zugewinngemeinschaft
  • Zugewinngemeinschaft als Gütertrennung mit Zugewinnausgleich
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs
  • Bedeutung des Entstehenszeitpunkts der Ausgleichforderung
  • Bewertungsfragen im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich
  • Gestaltungen und Zugewinnausgleich
  • Güterstandsklauseln in Gesellschaftsverträgen
  • Überblick zur Modifizierung der Zugewinngemeinschaft
  • Güterstandswahl und Pflichtteilsreduzierung
  • Güterstandswechsel und das Vorinsolvenzstadium
  • Vergleich zu anderen Güterständen
  • Güterstände in Deutschland
  • Überblick: Der deutsch-französische Wahlgüterstand als Gestaltungsmittel
  • Überblick: Güterstandsformen in Europa; Bedeutung für die Vermögenssicherung bei wirtschaftlicher Schieflage und die Absicherung im Scheidungsfall
  • Überblick: Zugewinngemeinschaft und Erbrecht

Steuern

  • Einkommensteuer, Grundlagen
  • Überblick über Besteuerungen von Privat- und Betriebsvermögen
  • Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte, Alt-Lebensversicherungen einschließlich der Besteuerung der Rückzahlung von Fremdwährungsdarlehen
  • Die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen als private Veräußerungsgeschäfte einschl. solcher im Rahmen des Wiesbadener Modells
  • Die Besteuerung von Rentenzahlungen als Veräußerungsrenten
  • Die Besteuerung von qualifizierten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Beteiligung über 1%) einschl. Blick auf die Altrechtslage, Übergangsregelungen und § 6 AStG
  • Qualifizierung und Zuordnung von Betriebs- und Sonderbetriebsvermögen
  • Einkommensteuer, Sonderthemen
  • Ehescheidung und Veräußerungsgeschäfte
  • Gestaltung: Vermeidung von Veräußerungen bei Zugewinnausgleich und Ehescheidung (gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich und andere Gestaltungen)
  • Gestaltung: Zugewinnausgleich und Schaffung von AfA-Volumen
  • Der Umgang mit dem Familienheim im Scheidungsfall
  • Scheidung und Betriebsaufspaltung
  • Ertragsteuerliche Folgen der Einbeziehung von Vorschenkungen in den Zugewinnausgleich gem. § 1380 BGB
  • Schenkungsteuer und Zugewinngemeinschaft
  • Überblick über die Steuerbefreiung
  • Steuergestaltung durch rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft
  • Wechselwirkung zu anderen Steuerbefreiungen und im Fall beschränkter Steuerpflicht
  • Beseitigung von entstandenen Schenkungsteuerlasten durch Güterstandswechsel
  • Richtige Modifikation des Güterstands: Wann wird die Begründung der Ausgleichsforderung zur Schenkung (R E 5.2 ErbStR)?
  • Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten und Schenkungsteuerrecht
  • Die Güterstandsschaukel – bekannt und häufig fehlerhaft umgesetzt
  • Ziel der Güterstandsschaukel
  • Die ertragsteuerlichen Folgen der Güterstandsschaukel – ein nicht zu unterschätzendes Risiko
  • Die Güterstandsschaukel als Schenkungsteuerrisiko (un-/niedrigverzinsliche Darlehen; fehlerhafte Berechnungen)
  • Vorgehen zur Absicherung der steuerlichen Wirkungen der Güterstandsschaukel
  • Die Güterstandsschaukel im Zivilrecht im Vergleich
  • Auswirkungen auf die Gestaltungspraxis der Eheverträge

Ehegatteninnengesellschaften als Ausgleichsform neben dem Zugewinnausgleich

  • Zivilrechtlicher Umgang mit der Ehegatteninnengesellschaft und deren Herleitung
  • Hinweis: Die Innengesellschaft als Rettungsanker der Betriebsaufspaltung (BFH v. 9.6.2015 – X R 38/12)
  • Ehegatteninnengesellschaft als „verdeckte“ Mitunternehmerschaft
  • Steuerliche Behandlung der Innengesellschaften einschließlich Umfang des Betriebsvermögens
  • Hinweis: Die Familiengesellschaft als Betätigungs- und Vermögensholdingform für Ehegatten

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Familienrecht“ oder „Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Steuerrecht“ (6 FAO-Stunden)

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