Seminar-ID | 55_191113-S-FA | |
Gebühr pro Person | 300,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 13. November 2019 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 16:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Leupertz, Stefan, Prof., Richter am BGH a.D., Schiedsrichter, Schlichter, Adjukator und Rechtsgutachter in Bau- und Anlagebausachen, Vorsitzender des Deutschen Baugerichtstages
Sacher, Dagmar, Richterin am BGH
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ESF-gefördert: | ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Die folgenden Themenbereiche sollen behandelt werden:
Teil 1
Ein Kernstück des neuen Bauvertragsrechts sind die neuen Preisanpassungsregeln in § 650c BGB, die sich deutlich unterscheiden von den bisher gebräuchlichen Parametern der kalkulatorischen Preisfortschreibung- Sie brechen endgültig mit dem Grundsatz “guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis” und knüpfen nun für die Vergütung von Mehr- oder Minderaufwand an die “tatsächlich erforderlichen Ist-Kosten” an. In diesem Zusammenhang ist vieles noch unklar und erläuterungsbedürftig. Im Seminar werden diese, für die Praxis überaus relevanten Problemlagen auf der Grundlage einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den im Gesetz verankerten Vorstellungen des Gesetzgebers und den sich daraus ergebenden materiell-rechtlichen Konsequenzen eingehend erörtert. Abgerundet wird die Darstellung durch exemplarische Rechenbeispiele mit punktuellen Ausflügen in baubetriebliche Fragestellungen.
Gliederung
1. Rechtliche Grundlagen
1.1 Anordnung und Preisanpassung nur bei Bauverträgen gem. § 650a BGB
1.2 Die Anordnungsrechte des AG
1.3 Preisanpassung bis zum 31.12.2017
2. Die neue gesetzliche Regelung des § 650c BGB
2.1. Normzweck – Regierungsentwurf und Gesetzesbegründung
2.2 Regelungsgehalt – Überblick
2.3 Exkurs: Mengenänderungen
2.4 Tatbestand § 650c
- Tatsächlich erforderliche Kosten
- Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
- Grundlagen der Vergütungsberechnung; Sonderfall: Unterdeckungsberechnung
- Rückgriff auf Urkalkulation – § 650c Abs. 2 BGB
2.5 Pauschalierte Abschlagsforderungen gem. § 650c Abs. 3 BGB
3. Abwicklung und Durchsetzung
3.1 Die einstweilige Verfügung nach § 650d BGB
3.2 Sonstige Praxishinweise
Teil 2
Gliederung
- Allgemeines Vertragsrecht
- Vergütungsrecht inkl. Honorarrecht für Architekten und Ingenieure
- Mängelhaftungsrecht inkl. Haftung der Architekten und Ingenieure
- Recht der Leistungsstörungen
- Bauträgerrecht
- Bauprozessrecht
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ (6 Zeitstunden).