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Brennpunkt Verfahrensrecht im familienrechtlichen Dezernat

Seminar-ID 51_191024-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 24. Oktober 2019
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Viefhues, Wolfram, Dr., Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.
ESF-gefördert: ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Die Arbeit im familienrechtlichen Dezernat wird nicht zuletzt durch die Vorgaben des – nicht immer sehr übersichtlichen – Verfahrensrechts bestimmt. Ungenauigkeiten, Nachlässigkeiten und Fehler können hier sehr schnell erheblichen Ärger bereiten und sich schlimmstenfalls sogar zur Anwaltshaftung auswachsen.

Das Seminar soll helfen, die für die erste Instanz geltenden Verfahrensregelungen im praktischen Einsatz besser zu verstehen und sicherer handhaben zu können.

Schwerpunkt des Seminars werden verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Unterhaltsstreitigkeiten sein

  • Abänderungsverfahren
    • Abänderungsvoraussetzungen bei gerichtlichen Unterhaltstiteln
    • Die „Präklusionsfalle“
    • Abänderungsvoraussetzungen bei Unterhaltsvereinbarungen
    • Abänderungsvoraussetzungen bei einseitigen Unterhaltstiteln
    • Speziell Befristung nach § 1578b II BGB und Abänderung
  • einstweilige Anordnungen zum Unterhalt
  • Kostenentscheidungen in Unterhaltsverfahren
  • Vorgerichtliche Maßnahmen zur erfolgreichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
    • Vorgerichtliche Auskunft
    • Verzug
    • verfahrensrechtliche Auskunftsansprüche

Daneben werden auch praxisrelevante Fragen zur Verfahrenskostenhilfe sowie ggf. weitere aktuelle Entscheidungen mit verfahrensrechtlichen Aspekten behandelt.

Zusätzlich werden auch aktuelle, bis zum Seminartag ergangene praxisrelevante Entscheidungen besprochen.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Familienrecht“ (6 Zeitstunden).

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