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Sanierungsrechtliche Instrumente im Lichte der ESUG Evaluation und der präventiven Restrukturierungsrichtlinie

Seminar-ID 14_190410-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 10. April 2019
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Im zweiten Halbjahr des Jahres 2017 wurde die ESUG Evaluation durch eine Gutachtergruppe für das BMJV durchgeführt um die tiefgreifenden Änderungen, die das ESUG für die Sanierungskultur mit sich gebracht hat zu bewerten.

Durch neu eingeführte Regelungen wurde die Eigenverwaltung gestärkt werden und Insolvenzpläne häufiger werden. Die Praxiserfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass die Veränderungen von der Praxis angenommen werden und bspw. die Eigenverwaltung nunmehr als Sanierungsinstrument eine nicht unerhebliche Rolle spielt.

Inzwischen liegen die ersten Ergebnisse der ESUG Evaluation vor.

Dieses Seminar soll aktuelle Probleme beleuchten und gleichzeitig die Diskussion über Aktuelles aus dem Sanierungsrecht ermöglichen.

  1. Stand der Gesetzgebungsvorhaben und rechtliche Grundlagen
  • Ergebnisse der ESUG Evaluation und ihre Folgen
  • Stand der Diskussion um mögliche gesetzgeberische Konsequenzen aus der ESUG Evaluation
  • Aktueller Stand zum präventiven Restrukturierungsverfahren

2. Die Eigenverwaltung: Darstellung der aktuellen Praxisprobleme und die Tendenzen aufgrund der ESUG Evaluation

  • Kostenfrage der Eigenverwaltung
  • Masseverbindlichkeiten in der Insolvenz aufgrund der aktuellen Rechtsprechung
  • Aktuelle Rechtsprechung und Praxisprobleme in der Eigenverwaltung.
  • Steuerrechtliche Besonderheiten der Eigenverwaltung (§ 55 Abs.4 InsO) und Harmonisierung von Steuerrecht und Insolvenzrecht (Sanierungserlass und Co.)

3. Der Insolvenzplan: Kernstück einer Sanierung mit diversen Gestaltungsfreiheiten

  • Die Vergleichsrechnung im Insolvenzplan
  • Die gerichtliche Prüfung des Insolvenzplans unter dem ESUG.
  • Zulässige und unzulässige Plangestaltungen im Lichte der BGH Rechtsprechung
  • Die Gruppenbildung im Insolvenzplan als Gestaltungsmittel

4. Die Gläubigermitbestimmung: Fortschritt oder ein Problem der Verfahrenshygiene

  • Der vor-vorläufige Gläubigerausschuss
  • Die Zusammensetzung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses.
  • Die besondere Kommunikation mit dem Insolvenzgericht im Sanierungsverfahren.
  • Die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters in den Zeiten der Gläubigermitbestimmung

Das Seminar soll auch Raum für die Diskussion eigener Probleme und Themen der Teilnehmer rund um das Sanierungsrecht bieten.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Unterlagen zu dieser Veranstaltung.

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ oder „Insolvenzrecht“ (6 FAO-Stunden)

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