Seminar-ID | 93_190627-S-FA | |
Gebühr pro Person | 250,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 27. Juni 2019 | |
Uhrzeit: | 12:30 - 19:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Huber, Michael, Prof. Dr., Präsident am Landgericht Passau a. D.
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Yasmin Vellidis |
Seminarbeschreibung
Taktikseminar in vier Teilen zur Durchsetzung von Gläubigerrechten:
- Teil. Rechtsdurchsetzung bei einem Dritten durch Gläubigeranfechtung nach dem AnfG, auf den der jetzt vermögenslose Schuldner Vermögen verschoben hat
- Prolog: Weichenstellung (Stichtagsregelung) auch bei der Gläubigeranfechtung zwischen bisherigem und neuem Recht 2017
- Unveränderte Grundlagen zum materiellen Gläubigeranfechtungsecht und zum Anfechtungsprozess
- Ausgewählte, höchstrichterlich geklärte Problemlagen, insbesondere zur unentgeltlichen Leistung (§ 4 AnfG) mit Abschlussfall
- Struktur der Vorsatzanfechtung nach dem neuen § 3 AnfG 2017
- Spezialproblem wegen des sog. Gleichklagprinzips
- Ausgewählte, höchstrichterlich geklärte und weiter gültige Problemlösungen in der Vorsatzanfechtung (§ 3 AnfG)
- Teil. Rechtsdurchsetzung gegenüber vorläufigem Insolvenzverwalter nach Insolvenzantrag gegen den Schuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Prolog: Vertragsauflösungsklausel zugunsten eines Gläubigers?
- Gläubigerrechte im Eröffnungsverfahren gegenüber starkem bzw. schwachem vorläufigen Insolvenzverwalter
- Rechte des an sich aussonderungsberechtigten Gläubigers
- Aufrechungsbefugnis trotz (drohender bzw. eingetretener) Insolvenz des Vertragspartners
- Teil. Rechtsdurchsetzung gegenüber dem Insolvenzverwalter im eröffneten Insolvenzverfahren (außer Taktik nach → 4. Teil)
- Grundlagen der Abwicklung gegenseitiger Verträge in der Insolvenz über das Vermögen des Vertragspartners (Schuldners)
- Spezialität 1: Rechte des Verkäufers bei Kauf unter EV
- Spezialität 2: Rechte eines Bauherrn bei mangelhafter Teilleistung des später insolventen Bauunternehmers vor Insolvenzeröffnung bei bzw. trotz Erfüllungsverlangens des Insolvenzverwalters
- Teil. Taktik beim Forderungseinzug zwecks Vermeidung späterer Insolvenzanfechtung mit Überblick zum neuen Insolvenzanfechtungsrecht 2017
- Prolog: Weichenstellung (Stichtagsregelung) im Insolvenzanfechtungsrecht
- Einstimmung: Rechtsprechung des IX ZS des BGH zur Hinweispflicht auf Anfechtungsrisiken durch Rechtsanwalt bzw. Steuerberater
- Kurzübersicht über das neue Insolvenzanfechtungsrecht 2017 einschließlich Übergangsrecht
- Ausgangspunkte: Problemstellung für Gläubiger mit bzw. ohne Titel
- Spezialität 1: Gläubigertaktik bei und nach Ratenzahlungsvereinbarung gem. § 133 Abs. 3 S. 2 InsO – Lösung des Gesetzgebers
- Spezialität 2: Gläubigertaktik nach der Neuausrichtung des IX. ZS des BGH zum Grundtatbestand des § 133 Abs. 1 InsO – Lösung des IX. ZS
- Spezialität 3: Pragmatischer eigener Lösungsvorschlag für die Praxis
- Abschlussfall zum Notverkauf nach neuem Anrechtungsrecht 2017: Anfechtungsrisiko für einen Gläubiger (= Erwerber), der ein angeblich wertausschöpfend belasteten Grundstück vom Eigentümer (= Veräußerer) zu einem vermeintlich günstigen Preis („Schnäppchen“) erwirbt, wenn Letzterer dann aber doch insolvent wird.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Insolvenzrecht“ (6 Zeitstunden) oder “Bau- und Architektenrecht” (2 Zeitstunden)