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Durchsetzung von Gläubigerrechten

Seminar-ID 93_190627-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 27. Juni 2019
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Huber, Michael, Prof. Dr., Präsident am Landgericht Passau a. D.
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

Taktikseminar in vier Teilen zur Durchsetzung von Gläubigerrechten:

  1. Teil. Rechtsdurchsetzung bei einem Dritten durch Gläubigeranfechtung nach dem AnfG, auf den der jetzt vermögenslose Schuldner Vermögen verschoben hat
    • Prolog: Weichenstellung (Stichtagsregelung) auch bei der Gläubigeranfechtung zwischen bisherigem und neuem Recht 2017
    • Unveränderte Grundlagen zum materiellen Gläubigeranfechtungsecht  und zum Anfechtungsprozess
    • Ausgewählte, höchstrichterlich geklärte Problemlagen, insbesondere zur unentgeltlichen Leistung (§ 4 AnfG) mit Abschlussfall
    • Struktur der Vorsatzanfechtung nach dem neuen § 3 AnfG 2017
    • Spezialproblem wegen des sog. Gleichklagprinzips
    • Ausgewählte, höchstrichterlich geklärte und weiter gültige Problemlösungen in der Vorsatzanfechtung (§ 3 AnfG)
  2. Teil. Rechtsdurchsetzung gegenüber vorläufigem Insolvenzverwalter nach Insolvenzantrag gegen den Schuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren
    • Prolog: Vertragsauflösungsklausel zugunsten eines Gläubigers?
    • Gläubigerrechte im Eröffnungsverfahren gegenüber starkem bzw. schwachem vorläufigen Insolvenzverwalter
    • Rechte des an sich aussonderungsberechtigten Gläubigers
    • Aufrechungsbefugnis trotz (drohender bzw. eingetretener) Insolvenz des Vertragspartners
  3. Teil. Rechtsdurchsetzung gegenüber dem Insolvenzverwalter im eröffneten Insolvenzverfahren (außer Taktik nach → 4. Teil)
    • Grundlagen der Abwicklung gegenseitiger Verträge in der Insolvenz über das Vermögen des Vertragspartners (Schuldners)
    • Spezialität 1: Rechte des Verkäufers bei Kauf unter EV
    • Spezialität 2: Rechte eines Bauherrn bei mangelhafter Teilleistung des später insolventen Bauunternehmers vor Insolvenzeröffnung bei bzw. trotz Erfüllungsverlangens des Insolvenzverwalters
  4. Teil. Taktik beim Forderungseinzug zwecks Vermeidung späterer Insolvenzanfechtung mit Überblick zum neuen Insolvenzanfechtungsrecht 2017
    • Prolog: Weichenstellung (Stichtagsregelung) im Insolvenzanfechtungsrecht
    • Einstimmung: Rechtsprechung des IX ZS des BGH zur Hinweispflicht auf Anfechtungsrisiken durch Rechtsanwalt bzw.  Steuerberater
    • Kurzübersicht über das neue Insolvenzanfechtungsrecht 2017 einschließlich Übergangsrecht
    • Ausgangspunkte: Problemstellung für Gläubiger mit bzw. ohne Titel
    • Spezialität 1: Gläubigertaktik bei und nach Ratenzahlungsvereinbarung gem. § 133 Abs. 3 S. 2 InsO – Lösung des Gesetzgebers
    • Spezialität 2: Gläubigertaktik nach der Neuausrichtung des IX. ZS des BGH zum Grundtatbestand des § 133 Abs. 1 InsO – Lösung des IX. ZS
    • Spezialität 3: Pragmatischer eigener Lösungsvorschlag für die Praxis
    • Abschlussfall zum  Notverkauf nach neuem Anrechtungsrecht 2017: Anfechtungsrisiko für einen Gläubiger (= Erwerber), der ein angeblich wertausschöpfend belasteten Grundstück vom Eigentümer (= Veräußerer) zu einem vermeintlich günstigen Preis („Schnäppchen“) erwirbt, wenn Letzterer dann aber doch insolvent wird.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Insolvenzrecht“ (6 Zeitstunden) oder “Bau- und Architektenrecht” (2 Zeitstunden)

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