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Aktuelles Strafverfahrens-, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Seminar-ID 8_181121-S-FA
Gebühr pro Person  220,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 21. November 2018
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Schwürzer, Wolfgang, leitender Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Es werden neue Entwicklungen der Rechtsprechung sowie die daraus resultierenden Chancen und Risiken für die Verteidigung dargestellt. Jeweils anhand von Fällen werden Verhandlungsstrategien für Verteidiger besprochen. Auf diese Weise erhält der Teilnehmer konkrete Tipps für die Umsetzung.

Aktuelles Straf(verfahrens)recht:

  • Neues zum Beweisantragsrecht und zur Verständigung im Strafverfahren
  • Rspr. nach Änderung des § 329 StPO; EuGH-Urteil zur Gerichtssprache und zum Zustellungsbevollmächtigten
  • Stand der Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission zur Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens

Aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsstrafrecht:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen des Merkmals der Rücksichtslosigkeit
  • Nebenstrafe Fahrverbot
  • Vorlage an BGH: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • relative Fahruntüchtigkeit

Ordnungswidrigkeitenrecht, insb. Verteidigung bei Fahrverbot:

  • Wirksamkeit und Zustellung des Bußgeldbescheides
  • Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtherausgabe der Messdatei
  • Verwertbarkeit eines Messergebnisses u. Beweiserhebung bei mangelnder Kenntnis der Funktionsweise des Messgeräts
  • Einbindung privater Firmen nach Verkehrsüberwachungsrichtlinien
  • Fahrlässigkeitsvorwurf bei Fahrten unter Rauschmitteleinfluss
  • Anforderungen an die Urteilsgründe: wirtschaftliche Verhältnisse bei Verhängung einer Regelgeldbuße, Augenblicksversagen, Radarfoto zur
  • Täteridentifizierung
  • Absehen vom Regelfahrverbot nach verkehrspsychologischer Maßnahme

Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Verkehrsrecht“ und „Strafrecht“ (6 Zeitstunden).

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