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Compliance in mittelständischen Unternehmen – Gesellschaftsrecht – Arbeitsrecht – Strafrecht

Seminar-ID 39_181024-S-FA
Gebühr pro Person  300,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 24. Oktober 2018
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Klasen, Evelyn, Dr., Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, zertifizierte (Wirtschafts-)Mediatorin
Richter, Hans, Dr., OStA, Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart a.D.
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

“Compliance“ hat in den vergangenen Jahren eine Wellenbewegung im Interesse der Unternehmen und Öffentlichkeit gezeigt wie kaum ein anderes Thema. Während rund um das Jahr 2010 Compliance plötzlich das Schlagwort schlechthin war, schien es in den letzten Jahren etwas zu „verebben“. Spätestens seit Dieselgate steht das Thema wieder ganz oben auf der Prioritätenliste bei Unternehmen, Gesellschaftsorganen, Anteilseignern und Inhabern.

Doch – was ist Compliance überhaupt?

Compliance sichert Unternehmen und Organe vor Gesetzesverstößen und Ordnungswidrigkeiten und kann damit vor Bußgeldern abschirmen oder diese zumindest abmildern. Den Einzelnen kann sie vor einer persönlichen Inanspruchnahme schützen. Dies gilt nicht nur national, sondern durch verschärfte Regelungen in Drittländern, auch international.

Ganz klassisch sollen zunächst Bestechungstatbestände sowie flankierende Tatbestände im strafrechtlichen Sinne vorgestellt werden. Inhaltich ist Compliance aber weiter zu verstehen und betrifft das ordnungsgemäße Handeln bei allen Unternehmensaktivitäten und berührt daher nahezu jedes Rechtsgebiet; hier sollen den Teilnehmern die „fast immer“ betroffenen Rechtsbereiche vorgestellt und Risiken aufgezeigt werden.

Tatsächlich ist Compliance aber mehr als die Gesamtheit aller rechtlichen Vorgaben – und das macht den Unterschied: Compliance ist ein System, mit dem durch präventive Maßnahmen ordnungsgemäßes Handeln sicher gestellt werden soll und durch repressive Maßnahmen ein klares und transparentes Sanktionsprofil geschaffen wird. In der Praxis haben sich einige „Standard-Richtlinien“ herausgebildet, die in keinem Compliance-System fehlen sollten und hier aufgezeigt werden. Auch auf die Besonderheiten im Sanktionsbereich soll besonders eingegangen werden, zumal sich in den letzten Jahren Handhabungen herausgebildet haben, die sich weit vom eigentlichen arbeitsrechtlichen Rahmen und stark personalpolitisch intendiert sind.

Durch Hinweisgebersysteme und / oder Ombudsmann-Gestaltungen wird die Aufdeckung und Aufklärung von Verstößen erleichtert und gleichzeitig in einen klaren Rahmen eingeordnet. Die Veranstaltung soll insbesondere den Nutzen von solchen Einrichtungen aufzeigen sowie den zu schaffenden Handlung- und Entscheidungsrahmen. Insbesondere auch das (vermeintliche) Risiko von Denunziantentum soll diskutiert werden.

Die Praxis der Strafverfolgungsbehörden bei Verstoß gegen oder Mängel der Compliance in Unternehmen – illustriert mit Fallbeispielen – stellt der langjährige Leiter der Schwerpunktabteilungen für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Stuttgart Herr Dr. Hans Richter vor. Dabei legt Her Dr. Richter besonderes Gewicht auf die Bestimmung der Verantwortlichen, den strafrechtlichen Inhalt ihrer Verantwortung und die Möglichkeit –auch Grenzen – der Delegation der strafrechtlichen Verantwortung (für den Delegierenden und den Betroffenen der Delegation). Hierbei wird der „sichere Hafen“, die „business-judgement-rule“ mit Inhalt und Voraussetzung genau beschrieben. Auch die – meist sehr belastende . Situation des „Staatsanwalts im Hause“ soll mit praktischen Handreichungen „entschärft“ werden.

Dabei wird deutlich, dass der strafrechtlichen Praxis vor allem auch für zivilrechtlichen Schadensersatz und arbeitsrechtliche Konsequenzen eine bedeutsame Rolle zukommt.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften “Arbeitsrecht“ oder “Bank- und Kapitalmarktrecht” oder “Handels- und Gesellschaftsrecht” oder “Strafrecht“  (7,5 Zeitstunden)

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