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Neues RVG in 2021 Gesetzliche Änderungen im Detail… mit Gesetz zum Verbraucherschutz in Inkassosachen

Seminar-ID 210426_1-S-MA
Gebühr pro Person  180,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 26. April 2021
Uhrzeit: 09:00 - 13:30 Uhr
Dozent(en):
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Das Online-Seminar richtet sich speziell an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

Auch als Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse für Kolleginnen und Kollegen zu empfehlen, die schon an einer der ersten Veranstaltungen zu den Neuerungen im RVG am 14.1., 4.2. oder 18.2.2021 teilgenommen haben. Noch tieferer Einstieg in die Materie, noch mehr Beispiele…

Gegenstand des Online-Seminars sind zum einen die Neuerungen im RVG durch das am 1.1.2021 in Kraft tretende KostRÄG 2021. Betrachtet werden insbesondere die Problematiken, die sich aus den neu geregelten Vorschriften ergeben.

Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.

  • Wann ist noch altes Recht anwendbar und in welchen Fällen neues Recht. Die Übergangsvorschriften im Speziellen … (z. B. bei Auftrag nur für PKH-Bewilligungsverfahren und späterer Bewilligung von PKH, beim Pflichtverteidiger, bei mehreren gebührenrechtlichen Angelegenheiten …)
  • In welchen Fällen kann auch im Beratungsmandat eine Einigungsgebühr entstehen?
  • Gesonderte Vergütung bei Streitverkündung – wann?
  • Terminsgebühr jetzt automatisch immer bei Abschluss eines Vergleich, obwohl RA(in) keinen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat und auch keine Besprechung mit dem Gegner erfolgte und Vergleich auch nicht gerichtlich festgestellt wurde?
  • Kein Erstreckungsantrag bei Mehrvergleich in PKH Sachen mehr erforderlich? -Böse Falle!

Gegenstand des Seminars sind zum Anderen die Neuerungen durch die gesetzlichen Änderungen im RVG durch das -überwiegend- am 1.10.2021 in Kraft tretende Gesetz zum Verbraucherschutz in Inkassosachen. Die in Inkassosachen tätigen Kanzleien werden Überlegungen anstellen müssen, wie sie die durch die gesetzlichen Neuregelungen insbesondere im außergerichtlichen Bereich entstehenden Gebührenverluste wieder „ausgleichen“.


Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/-innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat sowie die Rechnung auf dem Postweg übermittelt.

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