Aufbaustudium zum „Bachelor Professional“
Neue Perspektiven für Geprüfte Rechtsfachwirte: Fortbildungswege zum Bachelor und Master Professional
Die BBiG-Novelle sieht unter §§ 53 ff. BBiG die Einführung neuer Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung folgt vor, welche sich an den Stufen fünf bis sieben der Festlegungen des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) richten:
Fortbildungsstufe: „Geprüfte/r Berufsspezialistin für …“
(§§ 53a Abs. 1 Nr. 1, 53b BBiG-neu, DQR 5)
Lernumfang 400 Stunden
Fortbildungsstufe: „Bachelor Professional in ….“
(§§ 53a Abs. 1 Nr. 1, 53c BBiG-neu, DQR 6)
Lernumfang 1.200 Stunden
Fortbildungsstufe: Master Professional in ..“
(§§ 53a Abs. 1 Nr. 1, 53d BBiG-neu, DQR 7)
Lernumfang 1.600 Stunden
Bisherige Absolventen des Studiengangs „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“:
Der Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und entspricht daher der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe – dem „Bachelor Professional“. Eine Umschreibung der erworbenen Abschlussbezeichnung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ auf die neue Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ ist zum jedoch nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass nach Erlass der entsprechenden Prüfungsordnung bei der überwiegenden Anzahl der „bisherigen“ Geprüften Rechtsfachwirte die Voraussetzungen für die Verleihung der neuen Berufsbezeichnung „Bachelor Professional“ nicht vorliegen, nachdem der erforderliche Lernumfang von 1.200 Stunden (Bachelor Professional) bzw. 1.600 Stunden (Master Professional) nicht erreicht wird.
Das Fortbildungsinstitut wird nach Erlass der neuen Prüfungsordnung für die bisherigen Absolventen des Studiengangs Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ einen weiteren Lehrgang anbietn, mit welchem der erforderliche Lernumfang für den Abschluss „Bachelor Professional“ vermittelt wird. Dies erfolgt voraussichtlich zum einen durch die Ausgabe von Skripten mit Klausuraufgaben, deren Inhalte im Eigenstudium anzueignen sind und einen Umfang in noch festzulegender Höhe von Präsenz-/Onlineunterricht.
Sofern die/der Teilnehmer/in einen Abschluss zum „Master Professional“ anstreben, hat die/der Teilnehmer/in einen zusätzlichen Lernumfang von in der Regel 1.600 Stunden nachzuweisen. Auch hier wird das Fortbildungsinstitut einen entsprechenden Kurs auflegen.
Wie die Prüfung sodann zu erfolgen hat, legt die noch zu erlassende Prüfungsordnung fest. Sobald es hierzu neue Informationen gibt, werden diese auf der Homepage von Rechtsanwaltskammer und Fortbildungsinstitut veröffentlicht werden.