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Weiterbildung zur/m Geprüften Rechtsfachwirt/-in

Jahrelang gab es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwalts- und Notarkanzleien, die sich nach ihrer Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten noch weiterbildeten, kein einheitliches Berufsbild. Diesem Missstand half der Bundesgesetzgeber mit der am 23.08.2001 erlassenen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ ab (BGBl. I, 2250). Im April 2002 hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart als zuständige Stelle gemäß § 46 Abs. 1 BBiG eine Prüfungsordnung für Geprüfte Rechtsfachwirte (abrufbar unter www.rechtsfach-wirtskurs.de) erlassen, die auch Grundlage des vom Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH angebotenen Fachstudienprogramms ist. Zuständig für die Abnahme der Prüfung und für die Verleihung des staatlich geschützten Titels ist für den Kammerbezirk Stuttgart die Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Private Fortbildungsanbieter dürfen diesen geschützten Titel nicht verleihen. Daher ist Vorsicht geboten vor nicht staatlich verliehenen Titeln wie z.B. „Rechtsfachwirt“ oder „Diplom-Rechtswirt“.
Aufgrund der Bedeutung der Ausbildung wird nachfolgend ein kurzer Überblick über den Ausbildungsinhalt und das Tätigkeitsfeld gegeben. (us)

1. Qualifikation:

Geprüfte Rechtsfachwirte sind professionelle Allrounder. Das Fortbildungsprofil der Bundesverordnung beschreibt die Qualifikation der/des Geprüften Rechtsfachwirtin/Rechts-fachwirtes wie folgt:

„Geprüfte Rechtsfachwirte sind befähigt, die Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros zu verwalten, zu organisieren und zu leiten. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und können qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten […].”
Geprüfte Rechtsfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und eine weitere berufliche Praxis im Rechtsan-waltsbüro erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Handlungsbereichen:

•    Büroorganisation und -verwaltung,
•    Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
•    Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
•    Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat in § 12 Abs. 1 ihrer Prüfungsordnung diese Voraussetzungen konkretisiert. Dort sind folgende Ziele der Prüfung genannt: „Insbesondere kann er [der Prüfungsteilnehmer] folgende Aufgaben wahrnehmen:

  1. Organisation des Büroablaufs, Überwachung der Kommunikationssysteme;
  2. betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens;
  3. eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienst-leistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;
  4. Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;
  5. eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.”


2. Arbeitsgebiete für Geprüfte Rechtsfachwirte in der täglichen Praxis
:

In der täglichen Praxis werden Geprüfte Rechtsfachwirte in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. Aufgrund ihrer qualifizierten und vielseitigen Ausbildung sind sie in der Lage, sowohl Verwaltungs- und Personalverantwortung zu tragen als auch eigenständige Sachbearbeitung zu leisten.


a) Büroorganisation/Buchhaltung
:

Geprüfte Rechtsfachwirte sind verantwortlich für die gesamte Büroorganisation. Das heißt, sie setzen die von der Sozietät beschlossenen Organisationsmaßnahmen um und überwachen deren Einhaltung.
Des Weiteren kontrollieren Geprüfte Rechtsfachwirte die ordnungsgemäße und effiziente Abwicklung des Postverkehrs und die Außendarstellung der Kanzlei. Sie haben für den Eintrag der Rechtsanwaltskanzlei in den entsprechenden Verzeichnissen (Telefonbuch, Anwaltssuchservice der Rechtsanwaltskammer, Anwaltsverzeichnis usw.) zu sorgen.
Sie sind verantwortlich für die Beschaffung notwendiger Verbrauchsmaterialien und sonstiger Betriebs- und Geschäftsausstattung nach den Vorgaben der Rechtsanwälte. Hierzu gehört auch die Vorbereitung von Entscheidungen der Sozietät über den Abschluss von Verträgen über sonstige Leistungen (Wartungsdienste, Reinigungsdienste, Telefongesellschaften, Kurierdienste usw.) durch Bedarfsermittlung und Einholung von Vergleichsangeboten.
Daneben verwalten Geprüfte Rechtsfachwirte den Literaturbestand der Kanzlei, indem sie beispielsweise eine Bestandskartei führen und eigenverantwortlich das Binden von Periodika (Zeitschriften, Bundesgesetzblatt u.a.) veranlassen.


b) Personal/Ausbildung
:

Geprüfte Rechtsfachwirte sind zuständig für alle Belange des anwaltsnachgeordneten Personals. Dazu gehören alle Aufgaben von der Vorbereitung der Einstellung von anwaltsnachgeordnetem Personal anhand der Durchsicht von Bewerbungen und der Durchführung von Bewerbergesprächen über die Ausbildung von Nachwuchskräften bis zu sonstigen Personalangelegenheiten wie z.B. interne Umsetzungen, Vergütungsregelungen und Kündigungen. Sie sind verantwortlich für die Urlaubsplanung und die Dokumentation von krankheitsbedingten und sonstigen Fehlzeiten sowie die Organisation von erforderlichen Vertretungen. Zudem sind sie Ansprechpartner bei allen auftretenden Problemen und Differenzen zwischen Mitarbeitern und müssen bei berechtigten Anliegen im Rahmen des Möglichen die erforderliche Hilfe leisten.  Auf dem Gebiet der Ausbildung planen die Geprüften Rechtsfachwirte die Zahl der einzustellenden Auszubildenden und führen die Einstellungen nach Festlegung durch die Rechtsanwälte gemäß deren Vorgaben eigenverantwortlich durch. Die/der Geprüfte Rechtsfachwirt/in ist verantwortlich für die Durchführung der Ausbildung. Neben dem Rechtsanwalt ist er Ansprechpartner in allen Ausbildungsfragen. Dies umfasst insbesondere die Zuweisung der/des Auszubildenden zu den einzelnen Stellen der Kanzlei, die Überwachung der mit der Ausbildung befassten Mitarbeiter sowie die kontinuierliche Kontrolle des Ausbildungsstands der/des Auszubildenden und ggf. die Veranlassung zusätzlicher Ausbildungsmaßnahmen. Die Geprüften Rechtsfachwirte führen die erforderlichen An- und Abmeldungen bei der Berufsschule und der Rechtsanwaltskammer einschließlich der Anmeldung zur Prüfung durch und kontrollieren die Führung des Berichtsheftes und den kontinuierlichen Schulbesuch sowie die dortigen Arbeitsergebnisse. Des Weiteren unterrichten sie die/den Auszubildenden in den Bereichen RVG, ZPO und BGB und schreiben deren Zeugnisse.


c) Eigenständige Sachbearbeitung
:

Geprüfte Rechtsfachwirte sind vor allem im Bereich des Kosten- und Gebührenrechts sowie Zwangsvollstreckung und Inkasso unentbehrliche Mitarbeiter, da sie in diesen Bereichen auch gutachterliche Prüfungen vornehmen können. Insbesondere im Kosten- und Gebührenrecht fertigen und versenden die Geprüften Rechtsfachwirte Honorarabrechnunen und bearbeiten das Kostenfestsetzungsverfahren. Auch im Bereich der Zwangsvollstreckung erlangen die Geprüften Rechtsfachwirte eine hohe Fertigungstiefe. Dank einer fundierten Ausbildung in juristischer Methodenlehre und der Anwendung von Rechtsnormen sind sie in der Lage, die Sachverhalte schnell zu erfassen und zuverlässig aufzubereiten. Bei einfach gelagerten Verkehrsunfällen können sie sogar die Unfallregulierung für die Kanzlei durchführen. Weitere Einsatzmöglichkeiten gibt es in der Wohnungseigentumsverwaltung und in der Insolvenzabteilung. Geprüfte Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte sind in der Lage, als Mitarbeiter/-in in Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen, Verbänden und Behörden Schlüsselfunktionen wahrzunehmen. Eine „billige Alternative“ zum angestellten Juristen ist der Rechtsfachwirt jedoch keinesfalls. Er kann den Anwalt (oder auch Assessor) nicht ersetzen, wohl aber ergänzen. Wer eine/-n Rechtsfachwirt/-in beschäftigt, darf sicher sein, eine gut ausgebildete Fachkraft zu haben, die kompetent und mit Sachverstand agiert. Durch die oben beschriebenen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten kann sie den Arbeitgeber spürbar entlasten. Große Wirtschaftsunternehmen haben bereits erkannt, welches Potenzial Mitarbeiter mit dieser Qualifikation bieten und schreiben gezielt Stellen für Geprüfte Rechtsfachwirte aus. Die Beschäftigung einer/eines Geprüften Rechtsfachwirtin/s ist auch für Rechtsanwälte aufgrund der vielfältigen Kenntnisse und Einsatzmöglichkeiten sehr interessant. Unsere Kammermitglieder sollten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich in dieser Richtung weiterzubilden und sie bei einer solchen Weiterbildung unterstützen.

3. Fachstudienprogramm des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH:

Seit Jahrzehnten bietet das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (seit 01.01.2012 Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH) Fachstudiengänge zum Geprüften Rechtsfachwirt (früher Bürovorsteher) an, die ideal und professionell auf die genannten umfangreichen Arbeitsgebiete in der Praxis vorbereiten. Daneben findet eine konzentrierte Prüfungsvorbereitung statt. Der Fachstudiengang richtet sich an Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Patentanwaltsfachangestellte, die ihre Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben und über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen.
Seit 01.06.2013 wird der Fachstudiengang mit 450 Unterrichsstunden durchgeführt, um den Teilnehmern eine noch höhere Qualifikation sowie Fertigkeiten zu vermitteln.

Die Kursstruktur ist mit seinen einmal im Monat stattfindenden Präsenzveranstaltungen in Gruppen speziell auf die Bedürfnisse der im Berufsleben stehenden Teilnehmer ausgerichtet. Das Studienprogramm besteht aus vier Semestern. Nach erfolgreichem Abschluss des Fachstudienprogramms ist die/der Teilnehmer/-in berechtigt, den staatlich anerkannten Titel der/des Geprüften Rechtsfachwirtin/Rechtsfachwirts zu führen.

In einem theoretischen Präsenzunterricht von 450 Unterrichtsstunden werden die in der Prüfungsordnung genannten Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Der Unterricht findet einmal monatlich in mehreren Gruppen mit in den Räumen der Geschäftsstelle des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH statt. Im 1. Semester findet der Unterricht zweimal monatlich statt. Ab dem 3. Semester werden ganztägige Crashkurse veranstaltet, in denen anhand von Praxisfällen der Prüfungsstoff vertieft wird. Ebenfalls findet im 4. Semester ein Repetitorium statt, welches u.a. der Prüfungsvorbereitung dient. Weiter haben die Teilnehmer in der Regel pro Jahr 6 – 10 Samstage ebenfalls Unterricht (im ersten Studienjahr 2 Samstage), so dass insgesamt 450 Unterrichtsstunden durchgeführt werden. Zu jeder Unterrichtseinheit wird ein exklusiv erstelltes Fachstudien-Skript den Teilnehmern zur Verfügung gestellt, anhand dessen der Unterrichtsstoff eigenverantwortlich vor- und nachbereitet wird. Das nahezu 2100-seitige Skriptmaterial wird von den Dozenten erstellt, die allesamt erfahrene Praktiker sind. Die Skripte können allesamt in einem eigens dafür eingerichteten Forum als PDF-Datei abgerufen werden.

Weitere Informationen zum Berufsbild der/des Geprüften Rechtsfachwirtin/s und zum aktuellen Fachstudienprogramm des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH finden Sie auf dem Internetportal unter www.rak-fortbildungsinstitut.de.