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Frage- und Protokollierungsrecht – Praktikerseminar im Strafprozess (5 FAO-Stunden)

Seminar-ID 211013-S-RA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online oder, Stephanstraße 25 – 70173 Stuttgart
Datum: 13. Oktober 2021
Uhrzeit: 13:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Maurer, Frank, Dr., Vors. Richter am LG Stuttgart und Lehrbeauftragter an der Universität Tübingen
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Stellmacher

Seminarbeschreibung

Jede Verteidigung hat in nahezu jedem Strafprozess mit Fragen rund um die Protokollierung von (prozessualen) Erklärungen, Anträgen und ggf. (Zeugen)Aussagen sowie mit Fragstellungen zur Art und Weise der Vernehmung durch das Gericht, zum (eigenen) Fragerecht und zur Beanstandung von (unzulässigen) Fragen zu tun.

Das Gericht dominiert – kraft der dem Vorsitzenden obliegenden Verhandlungsführung – jedenfalls im Ausgangspunkt die Sachverhaltserhebung durch die Vernehmung von Zeugen. Der Vorsitzende entscheidet – auf Antrag – auch über die Zulässigkeit und Beanstandung von Fragen und sowie die Art und den Umfang der Protokollierung.

Die Verteidigung hat die Aufgabe, die Rechte im Zusammenhang mit dem Fragerecht und der Protokollierung im Sinne des Mandanten bestmöglich wahrzunehmen, auf Fehler des Gerichts zu achten und sich ggf. durch Anträge, Beanstandungen, Erklärungen etc. situationsangepasst einzubringen. Ein sicheres Auftreten und das effiziente Wahrnehmen der Verteidigungsrechte setzen zwingend die Kenntnis über die Zulässigkeit, den Nutzen und die Grenzen des Fragerechts und des Rechts der Protokollierung im Strafprozess voraus. Genau hier setzt das Praktikerseminar an.

Anhand von realen Beispielen „aus dem Leben“ und echten Prozesssituationen wird die Umsetzung der Theorie in die Praxis dargelegt. Die Teilnehmer erhalten für die wichtigsten Situationen vor Gericht nicht nur die notwendige Theorie, sondern auch konkrete Handlungsanweisungen in Form von leicht umsetzbaren Mustern und für die Hauptverhandlung. Den Teilnehmern werden zudem ausführliche Skripte zur Verfügung gestellt werden. Sie dienen der Nachbearbeitung und Vertiefung.

Das Tagungsprogramm:

  1. Fragerecht
  • Frageberechtigte
  • Frageadressat
  • Zeitpunkt und Reihenfolge der Befragung
  • Form, Inhalt und Umfang des Fragerechts
    Vorhalte
  • Unterbrechung des Fragerechts des Anwalts
  • Beanstandung von Fragen (des Anwalts / des Gerichts)
    a) Beanstandungsrecht/-pflicht des Vorsitzenden
    b) Beanstandungsrecht der übrigen Prozessbeteiligten
    c) Unzulässige Fragen
    d) Rechtsbehelfe
    e) Revision
    f) Prozesssituationen
  1. Protokollierung
  • Protokollierung der Hauptverhandlung
    a) Hauptverhandlungsprotokoll
    b) Aufgabe der Verteidigung im Allgemeinen
    c) Protokollierung von (entlastenden) Urkunden
    d) Protokollierung von prozessualen Erklärungen, Anträgen etc.
  • Inhaltsprotokoll
    a) Wesentliche Ergebnisse der Vernehmungen
    b) Revision
  • Wörtliche Protokollierung
    a) Allgemeines
    b) Rechtliches Interesse
    c) Antrag
    d) Vorgang in der Hauptverhandlung
    e) Aussagen/Äußerungen
  • Festschreibung der Einlassung des Angeklagten
  • Mitschriften des Verhandlungsinhalts des Angeklagten / Verteidigers
  • Protokollierung von Vernehmungen
    a) Pflicht zur Dokumentation
    b) Der weite Weg des Protokolls
    c) Videovernehmung
    d) Geständnisprotokoll
    e) Protokollierungsfehler
    f) Protokollierung von Falschaussagen/Straftaten
  • Zeitpunkt der Fertigstellung des Protokolls; Abschriften vom Protokoll

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Strafrecht” oder “Verkehrsrecht” (5 FAO-Stunden).


HYBRID-Seminare – Präsenz und Online verbinden:

Ein Hybrid-Seminar vereint die Eigenschaften einer Präsenz- und einer Online-Veranstaltung. Sie haben daher als Teilnehmer/in einer Hybrid-Veranstaltung die Möglichkeit, entweder an der Veranstaltung ONLINE teilzunehmen oder aber in PRÄSENZ.

Und das können Sie als ONLINE-Teilnehmer/in in einer HYBRID-Veranstaltung erwarten:

  • Sie hören und sehen den Dozenten aus der Perspektive des Präsenzteilnehmers
  • Sie können sämtliche Fragen der Präsenteilnehmer/innen sowie Diskussionen mit dem Dozenten akustisch hören, da der Seminarraum mit der neuesten Technik ausgestattet ist
  • Sie selbst können auch Fragen an den Dozenten über Ihr Mikrofon richten. Ihre Frage wird direkt in den Seminarraum akustisch übertragen
  • Die Präsentation des Dozenten ist selbstverständlich auch für Sie als ONLINE-Teilnehmer/-
  • in sichtbar

Und das können Sie als PRÄSENZ-Teilnehmer/in einer HYBRID-Veranstaltung erwarten:

Jede/r Seminarteilnehmer/in kann freiwillig vor Beginn der Veranstaltung einen Schnelltest bei uns im Institut durchführen. Dieser wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Unsere Seminarräume sind mit der neuesten Technik ausgestattet. So sind unsere Seminarräume mit industriellen Luftfilteranlagen ausgestattet und in sämtlichen Räumen sind Co2-Ampel installiert, die die Co2-Konzentrationen in den Räumen bemessen und anzeigen, wann eine Lüftung in den Räumen erforderlich ist.

Selbstverständlich werden bei der Bestuhlung die Abstandsregelungen eingehalten und die Maximalbelegung von Räumen ist sichergestellt.

Kurz und kompakt:

  • Die Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, entweder in Präsenz an der Veranstaltung teilzunehmen oder können sich virtuell in den Seminarraum einloggen
  • Die Seminarräume sind mit der neuesten Sicherheitstechnik ausgestattet
  • Präsenz-Teilnehmer/innen sind auf max. 20 Personen gedeckelt
  • Die Online-Teilnehmer/innen können die Fragen der Präsenzteilnehmer/innen sowie umgekehrt auch hören. Die Online-Teilnehmer/innen können das Seminar aus der Perspektive eine/r Präsenzteilnehmer/in verfolgen.

Sofern Sie ONLINE an einem Hybrid-Seminar teilnehmen möchten, geben Sie dies bitte bei Buchung unter „Bemerkungen“ ein.

Technische Voraussetzungen als ONLINE-Teilnehmer/in bei einem Hybrid-Seminar:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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