Seminardatenüberblick:
Seminar-ID: 2018_BerufsR
Gebühr pro Person:
kostenfrei
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 18. Juli 2018
Uhrzeit: 18:30 - 20:30 Uhr
Dozent(en): Hauffe, Ingo, Prof., Vizepräsident der RAK Stuttgart | Quaas, Michael, Prof. Dr., M.C.L., FA für Verwaltungsrecht und Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH a.D.
ESF-gefördert:Nein
Ansprechpartner: Carmen Rothenbacher
Seminar-ID |
|
2018_BerufsR |
Gebühr pro Person |
|
kostenfrei |
Ort: |
|
Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart |
Datum: |
|
18. Juli 2018 |
Uhrzeit: |
|
18:30 - 20:30 Uhr |
Dozent(en): |
|
Hauffe, Ingo, Prof., Vizepräsident der RAK StuttgartHerr Prof. Ingo Hauffe ist Vizepräsident der RAK Stuttgart. Er unterrichtet unsere Rechtsfachwirte im Berufsrecht. Der Dozent führt bereits seit Jahren Seminare bei uns durch und vermittelt die schwierige Materie sehr praxisnah.
Quaas, Michael, Prof. Dr., M.C.L., FA für Verwaltungsrecht und Medizinrecht, Richter im Senat für Anwaltssachen beim BGH a.D.Der Dozent war sowohl Richter im Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof a.D. als auch Leiter des Fachinstituts für Verwaltungsrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut. Er ist auch Lehrbeauftragter an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und Träger der Wilhelm von Humboldt-Medaille und Träger des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. 2017 wurde Prof. Dr. Michael Quaas von Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers im Rahmen des Ratings „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2017" zu einem von Deutschalnds besten Anwälten im Rechtsgebiet - Öffentliches Wirtschaftsrecht, Gesundheitswesen - gekürt.
|
ESF-gefördert: |
|
Nein |
Ansprechpartner |
|
Carmen Rothenbacher |
Seminarbeschreibung
In der Veranstaltung werden die Dozenten über die widerstreitende Interessenvertretung mit Schwerpunkt im Familien- und Gesellschaftsrecht sowie dem öffentlichen Recht referieren.
Ein weiterer Schwerpunkt wird die Problematik der Verschwiegenheitspflicht bei nicht widerstreitenden Interessen aber Sachzusammenhängen bilden.
Weiter wird zum neuen § 14 BORA bzw. die neue Bedeutung bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt erörtert und auf den latenten Interessenwiderstreit in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2 der BORA eingegangen.
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Erb-/Familien-/Handels- und Gesellschaftsrecht”
Die Veranstaltung ist für Mitglieder der RAK Stuttgart kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist gedeckelt. Anmeldungen werden nach Eingang entsprechend berücksichtigt.
Jetzt buchen