Seminar-ID | 10_211022-S-FA | |
Gebühr pro Person | 290,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25 – 70173 Stuttgart, oder Online | |
Datum: | 22. Oktober 2021 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 17:15 Uhr | |
Dozent(en): |
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
Winter, Michael, Richter am OLG Stuttgart
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ESF-gefördert: | wird beantragt | |
Ansprechpartner | Carmen Rothenbacher |
Seminarbeschreibung
Modul 1: “Schwerpunktthemen zum Versorgungsausgleich”
Dozent: Richter am OLG Stuttgart Michael Winter
Freitag, 22.10.2021, 09.00 Uhr – 11.30 Uhr (2,5 FAO-Stunden)
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Der Versorgungsausgleich mit Ausgleichsberührung
- Versorgungsausgleich und Abänderungsentscheidungen
- Versorgungsausgleich und grobe Unbilligkeit (§ 27 VersAusglG)
Modul 2: “Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat” …. mit den Neuerungen durch das KostRÄG 2021 und anderen Gesetzen
Dozent: Bürovorsteher Horst-Reiner Enders, Autor “RVG für Anfänger”
Freitag, 22.10.2021, 11.45 Uhr – 17.15 Uhr (5 FAO-Stunden)
Seminarinhalt:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung der Anwaltsvergütung in familienrechtlichen Mandaten beleuchtet. Spezielle Problematiken in diesen Mandanten werden anhand von praxisnahen Beispielen betrachtet und Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Behandelt werden auch die 2021 in Kraft tretenden Neuerungen durch das KostRÄG 2021 und das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Inkassosachen. Hier erfolgt die Betrachtung von Problematiken im Detail, die sich in den ersten Monaten mit der Arbeit nach den gesetzlichen aufgetan haben.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Wann kommt die „neue“ Gebührentabelle zur Anwendung und in welchen Fällen ist noch nach der „alten“ Gebührentabelle abzurechnen? Detaillierte Betrachtung der neuen Übergangsvorschriften besonders in Familiensachen!
- Einigungsgebühr jetzt auch im Beratungsmandat! In welchen Fällen!
- Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr auch in Familiensachen, wenn der „säumige“ Gegner auf die anwaltliche Aufforderung direkt zahlt!
- Terminsgebühr auch bei außergerichtlichem Vergleich? In welchen Fällen?
- Abgrenzung Beratung und außergerichtliche Vertretung: Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung, Prüfung eines Entwurfs einer Scheidungsfolgenvereinbarung, Prüfung von Rechtsfolgen aus einer Scheidungsfolgenvereinbarung? Welche Gebühren entstehen?
- Außergerichtliche Vertretung: Vertretung wegen mehrerer Gegenstände (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt) – Dieselbe oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten? Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr im Verbund – jetzt durch KostRÄG 2021 geregelt!
- Vergütungsvereinbarung: Betrachtung aktueller Rechtsprechung!
- Neuer Verfahrenswert in Kindschaftssachen! Wann greift die Neuregelung? Und was bringt Sie in der Praxis!
- Vergleich im VKH-Bewilligungsverfahren: Neuregelung durch KostRÄG 2021?
- Mehrvergleich im VKH-Mandat: Was gilt es jetzt zu beachten?
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Familienrecht” (7,5 FAO-Stunden)
Sie können die Veranstaltung auch modular buchen:
Modul 1: Schwerpunktthemen Versorgungsausgleich”
Modul 2: Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat”
Hinweis: Das vorliegende Seminar wird voraussichtlich vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage