Seminar-ID | 210421_2-S-FA | |
Gebühr pro Person | 125,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, Veranstaltung | |
Datum: | 20. April 2021 | |
Uhrzeit: | 12:30 - 15:15 Uhr | |
Dozent(en): |
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
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ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Carmen Rothenbacher |
Seminarbeschreibung
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
Näher betrachtet werden die Neuregelung im RVG durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (Inkraftreten: 1.1.2021) und das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Inkassorecht (Inkrafttreten: 1.10.2021). Die Betrachtung erfolgt insbesondere im Hinblick auf die Abrechnung von Verkehrssachen. Betrachtet wird das zivilrechtliche Mandat als auch Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren.
Themenschwerpunkte:
- Neuregelung der Übergangsvorschrift! Wann berechnen sich die Gebühren nach der „alten“ und wann nach der „neuen“ Gebührentabelle?
- Terminsgebühr jetzt auch bei außergerichtlichem Vergleich! In welchen Fällen?
- Auch in Verkehrsunfallsachen nur 0,5 Geschäftsgebühr, wenn nach dem ersten Anspruchsschreiben direkt reguliert wird?
- „Rolle rückwärts“ beim Umsatzsteueransatz in der Anwaltskostenrechnung?
- Dokumentenpauschale von 1,50 € für jeden Anhang in einer E-Mail! In welchen Fällen kann das abgerechnet werden!
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Verkehrsrecht” (2,5 FAO-Stunden)