Seminar-ID | 210302_1-S-RA | |
Gebühr pro Person | 125,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, Veranstaltung | |
Datum: | 2. März 2021 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 11:45 Uhr | |
Dozent(en): |
Scheungrab, Karin, Dipl.-Rechtspflegerin (FH) und Datenschutzbeauftragte
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ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Stellmacher |
Seminarbeschreibung
Webinar für Anwälte und Mitarbeiter/-innen der Insolvenzverwalter, Anwaltskanzleien oder Rechtsabteilungen
Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich Entschuldung in deutsches Recht um und bringt maßgebliche Änderungen.
Die Referentin stellt synoptisch die Situation der Schuldner und die Möglichkeiten der Gläubiger für alle Verfahren dar.
➢ Die Situation seit dem 01.07.2014
o Restschuldbefreiung in direkter Abhängigkeit zur Höhe der geleisteten Zahlungen
des Schuldners
➢ Künftig: Verkürzung des regelmäßigen Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre
o Voraussetzungen und Nebenwirkungen für Verbraucher und Nicht-Verbraucher
o Befristung zum 30.06.2025
o Strengere Regelungen in der Wohlverhaltensphase
o Neue, schärfere Versagungsregelungen
o Verschärfungen bei erneutem Insolvenzverfahren
➢ Abwehr der Anfechtung
➢ Im Brennpunkt:
o Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
o Begründung unangemessener Verbindlichkeiten und die daraus resultierenden
Möglichkeiten zur Versagung der RSB
➢ Künftig: Unterscheidung im RSB-Verfahren bei insolventen UnternehmerInnen und
insolventen Verbrauchern
➢ Übergangsregelungen Antragstellung
o nach dem 01.07.2014
o nach dem 01.10.2020
o Zwischen 17.12.2019 und 01.10.2020
o Ab 01.07.2025
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Insolvenzrecht” (2,5 FAO-Stunden)