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Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzanfechtungsrecht (5 FAO-Stunden)

Seminar-ID 210721_1-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 21. Juli 2021
Uhrzeit: 09:00 - 14:30 Uhr
Dozent(en):
Gehrlein, Markus, Prof. Dr., Richter am BGH
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Yasmin Vellidis

Seminarbeschreibung

ONLINE-Seminar:

Das Seminar behandelt die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Insolvenzanfechtung. Der Inhalt des Seminars orientiert sich an den einzelnen Anfechtungstatbeständen. Selbstverständlich wird auch die Grundsatzentscheidung des BGH vom 06.05.2021 zur Neujustierung der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) eingehend behandelt.

Ausgangspunkt: Grundvorschrift des § 129 InsO:
Danach setzt jede Insolvenzanfechtung eine Rechtshandlung, eine Gläubigerbenachteiligung und einen Zurechnungszusammenhang voraus. Erörtert werden:
• Rechtshandlung
• Gläubigerbenachteiligung und
• Zurechnungszusammenhang.

Aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Anfechtungstatbeständen:

a)
Ausgangspunkt bildet die innerhalb der sog. kritischen Zeit von drei Monaten vor Antragstellung eingreifende Deckungsanfechtung der §§ 130, 131 InsO. Behandelt werden:
• Deckungshandlungen
• Unterscheidung zwischen kongruenter und inkongruenter Deckung
• Person des Anfechtungsgegners

b)
In der Praxis ist wegen der Anfechtungsfrist von zehn Jahren die Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) von besonderer Bedeutung. Das Seminar befasst sich im einzelnen mit den Tatbestandsmerkmalen:

  • Rechtshandlung des Schuldners in Abgrenzung von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners und der Kenntnis des Gegners anhand von Beweisanzeichen:
    – Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
    – Inkongruenz
    – Verdächtige Vertragsgestaltung
    – Gewährung eines gezielten Vorteils nach Verfahrenseröffnung
    – Person des Anfechtungsgegners

c)
Die an eine Anfechtungsfrist von vier Jahren geknüpfte Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) gewinnt bei Drittzahlungen und Drittsicherungen vielfach praktische Bedeutung.

• Begriff der Unentgeltlichkeit
• Unentgeltlichkeit im Zwei- und Dreipersonenverhältnis

d)
Das frühere Eigenkapitalersatzrecht findet nunmehr seine Grundlage in § 135 InsO. Diese Vorschrift unterwirft insbesondere die Rückzahlung und Besicherung von Gesellschafterdarlehen der Anfechtung (§ 135 Abs. 1 InsO). Anfechtbar ist auch die Befreiung des Gesellschafters von einer Sicherheit, die er einem Kreditgeber für ein seiner Gesellschaft gewährtes Darlehen gewährt hat. Die Vorschrift hat durch eine Reihe von Grundsatzentscheidungen des IX. Zivilsenats, die in systematischer Art vorgestellt werden, wichtige Konturen gewonnen.

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften “Insolvenzrecht” oder “Handels- und Gesellschaftsrecht” (5 FAO-Stunden)


HYBRID-Seminare – Präsenz und Online verbinden:

Ein Hybrid-Seminar vereint die Eigenschaften einer Präsenz- und einer Online-Veranstaltung. Sie haben daher als Teilnehmer/in einer Hybrid-Veranstaltung die Möglichkeit, entweder an der Veranstaltung ONLINE teilzunehmen oder aber in PRÄSENZ.

Und das können Sie als ONLINE-Teilnehmer/in in einer HYBRID-Veranstaltung erwarten:

  • Sie hören und sehen den Dozenten aus der Perspektive des Präsenzteilnehmers
  • Sie können sämtliche Fragen der Präsenteilnehmer/innen sowie Diskussionen mit dem Dozenten akustisch hören, da der Seminarraum mit der neuesten Technik ausgestattet ist
  • Sie selbst können auch Fragen an den Dozenten über Ihr Mikrofon richten. Ihre Frage wird direkt in den Seminarraum akustisch übertragen
  • Die Präsentation des Dozenten ist selbstverständlich auch für Sie als ONLINE-Teilnehmer/-
  • in sichtbar

Und das können Sie als PRÄSENZ-Teilnehmer/in einer HYBRID-Veranstaltung erwarten:

Jede/r Seminarteilnehmer/in kann freiwillig vor Beginn der Veranstaltung einen Schnelltest bei uns im Institut durchführen. Dieser wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Unsere Seminarräume sind mit der neuesten Technik ausgestattet. So sind unsere Seminarräume mit industriellen Luftfilteranlagen ausgestattet und in sämtlichen Räumen sind Co2-Ampel installiert, die die Co2-Konzentrationen in den Räumen bemessen und anzeigen, wann eine Lüftung in den Räumen erforderlich ist.

Selbstverständlich werden bei der Bestuhlung die Abstandsregelungen eingehalten und die Maximalbelegung von Räumen ist sichergestellt.

Kurz und kompakt:

  • Die Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, entweder in Präsenz an der Veranstaltung teilzunehmen oder können sich virtuell in den Seminarraum einloggen
  • Die Seminarräume sind mit der neuesten Sicherheitstechnik ausgestattet
  • Präsenz-Teilnehmer/innen sind auf max. 20 Personen gedeckelt
  • Die Online-Teilnehmer/innen können die Fragen der Präsenzteilnehmer/innen sowie umgekehrt auch hören. Die Online-Teilnehmer/innen können das Seminar aus der Perspektive eine/r Präsenzteilnehmer/in verfolgen.

Sofern Sie ONLINE an einem Hybrid-Seminar teilnehmen möchten, geben Sie dies bitte bei Buchung unter „Bemerkungen“ ein.

Technische Voraussetzungen als ONLINE-Teilnehmer/in bei einem Hybrid-Seminar:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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