Seminar-ID | 104_210223-S-FA | |
Gebühr pro Person | 250,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, Veranstaltung | |
Datum: | 23. Februar 2021 - 24. Februar 2021 | |
Uhrzeit: | 14:00 - 17:20 Uhr | |
Dozent(en): |
Viefhues, Wolfram, Dr., Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Carmen Rothenbacher |
Seminarbeschreibung
Teil 1 am Dienstag, 23.02.2021, 14.00 Uhr – 17.20 Uhr
Teil 2 am Mittwoch, 24.02.2021, 09.00 Uhr – 12.20 Uhr
Die Arbeit im familienrechtlichen Dezernat wird nicht zuletzt durch die Vorgaben des – nicht immer sehr übersichtlichen – Verfahrensrechts bestimmt. Ungenauigkeiten, Nachlässigkeiten und Fehler können hier sehr schnell erheblichen Ärger bereiten und sich schlimmstenfalls sogar zur Anwaltshaftung auswachsen.
Das Seminar soll helfen, die für die erste Instanz geltenden Verfahrensregelungen im praktischen Einsatz besser zu verstehen und sicherer handhaben zu können.
Schwerpunkt des Seminars werden verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Unterhaltsstreitigkeiten sein
- Darlegungslast in Unterhaltsstreitigkeiten
- Durchsetzung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt bei höheren Einkommensverhältnissen
- Abänderungsverfahren
- Abänderungsvoraussetzungen bei gerichtlichen Unterhaltstiteln
- Die „Präklusionsfalle“
- Abänderungsvoraussetzungen bei Unterhaltsvereinbarungen
- Abänderungsvoraussetzungen bei einseitigen Unterhaltstiteln
- Speziell Befristung nach § 1578b II BGB und Abänderung
- einstweilige Anordnungen zum Unterhalt
- Kostenentscheidungen in Unterhaltsverfahren
- Durchsetzung von Kindesunterhalt (Vertretungsberechtigung, volljähriges Kind)
- Vorgerichtliche Maßnahmen zur erfolgreichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Vorgerichtliche Auskunft
- Verzug
- verfahrensrechtliche Auskunftsansprüche
Daneben werden auch praxisrelevante Fragen zur Verfahrenskostenhilfe sowie ggf. weitere aktuelle Entscheidungen mit verfahrensrechtlichen Aspekten behandelt.
Zusätzlich werden auch aktuelle, bis zum Seminartag ergangene praxisrelevante Entscheidungen des materiellen Unterhaltsrechts besprochen.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Familienrecht” (6 Zeitstunden).