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ONLINE: Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Gesellschafts- und Insolvenzrecht (4 FAO-Stunden) unter Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen ab 01.01.2021

Seminar-ID 210205_1-S-FA
Gebühr pro Person  190,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 5. Februar 2021
Uhrzeit: 09:00 - 13:15 Uhr
Dozent(en):
Gehrlein, Markus, Prof. Dr., Richter am BGH
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

ONLINE-Veranstaltung:
Sie benötigen einen internetfähigen PC mit aktuellem Browser. Sofern Sie wünschen,können Sie sich mit Ton und Bild dazuschalten.

Es handelt sich um eine hochaktuelle neue Thematik. Bisher finden getrennte Seminare zum Gesellschaftsrecht und zum Insolvenzrecht statt. Das jetzt angebotene neue Format verbindet beide Gebiete. Der Berater kann sich schnell über aktuelle Entwicklungen einerseits des Gesellschaftsrechts und andererseits des Insolvenzrechts auf dem Laufenden halten.

Behandelt werden einmal neue gesellschaftsrechtliche Entscheidungen, die für die Insolvenz von Bedeutung sind. Dies gilt einmal für Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung, Unternehmensverträge sowie die Haftung der Geschäftsführer insbesondere aus § 64 GmbHG.

Daneben widmet sich das Seminar der aktuellen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht, angefangen von der Firmenbestattung über Forderungsfeststellung hin zum Umfang der Masse. Behandelt wird auch Haftung der Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit der Business Judgement Rule. Neue Entscheidungen zur Insolvenzanfechtung werden berücksichtigt.

In das Seminar werden hochaktuelle von der Bundesregierung vorgesehene Änderungen des Insolvenzrechts integriert.

Seminarinhalt:

  • Differenzierung der Insolvenzantragspflicht des § 15a InsO im Blick auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
  • Vereinheitlichung der bei Eintritt der materiellen Insolvenz angeordneten Zahlungsverbote (§ 64 GmbHG, § 92 AktG) unter dem Dach der Neuregelung des § 15b InsO: Klärung wichtiger Streitfragen durch den Gesetzgeber
  • Modifizierung des Insolvenzgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
  • Abmilderung des Insolvenzgrundes der Überschuldung (§ 19 InsO), zusätzliche Erleichterungen ab 1. Januar 2021 für coronageschädigte Unternehmen.

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Handels- und Gesellschaftsrecht” und “Insolvenzrecht” (4 FAO-Stunden)

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