Seminar-ID | 210707_1-S-FA | |
Gebühr pro Person | 220,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, Veranstaltung | |
Datum: | 7. Juli 2021 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 16:45 Uhr | |
Dozent(en): |
Breuer, Dr. Gerd, RiAG
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ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Carmen Rothenbacher |
Seminarbeschreibung
ONLINE-SEMINAR:
Teil 1 von 09.00 Uhr – 11.45 Uhr
Teil 2 von 14.00 Uhr – 16.45 Uhr
Insbesondere im Datenschutzrecht, aber auch im Umweltrecht, treten vermehrt Mandate auf, in denen nach Verteidigungsmöglichkeiten bei Bußgeldbescheiden gegen Personengesellschaften/juristische Personen gefragt wird.
Die Systematik der §§ 9, 14, 30 (einheitliches und selbständiges Verfahren) sowie § 130 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) wird dargestellt und typische Fehlerquellen in dem Verfahren der Bußgeldbehörden aufgezeigt!
Im Einzelnen:
- Einleitung der Ermittlungen bei juristischen Personen/Personengesellschaften und Verantwortlichen
- §§ 9 und 14 OWiG
- Voraussetzungen der Festsetzung der Geldbuße nach § 30 OWiG im einheitlichen Verfahren
- Betriebsbezogene Pflichten, Unternehmensverantwortliche, die Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben nach § 130 OWiG
- Geldbuße nach § 30 Abs. 4 OWiG im selbstständigen Verfahren, das Verfahrensrecht beim einheitlichen und selbstständigen Verfahren
- Einziehung
- Vollstreckung
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Handels- und Gesellschaftsrecht” und “Strafrecht” (5 FAO-Stunden)