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Modul 1: "Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben – sozialrechtliche Stolpersteine und Haftungsrisiken vermeiden" – Modul 2: "Das SGB II-Folgemandat: Effektiver Vermögens- und Einkommensschutz nach Ausschöpfung des ALG I-Anspruchs bei ALG II-Aufstockern" (7,5 FAO-Stunden an zwei Tagen)

Seminar-ID 106_210616-S-FA
Gebühr pro Person  290,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 16. Juni 2021 - 17. Juni 2021
Uhrzeit: 09:30 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Michel, Jens Dr. jur., Richter am Sozialgericht, Güterichter/ Mediator
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Tag 1: Mittwoch, 16.06.2020 von 09.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben – sozialrechtliche Stolpersteine und Haftungsrisiken vermeiden
Dozentin: Bettina Schmidt Rechtsanwältin

Tag 2: Donnerstag, 17.06.2020 von 09.30 Uhr – 12.15 Uhr
Das SGB II-Folgemandat: Effektiver Vermögens- und Einkommensschutz nach Ausschöpfung des ALG I-Anspruchs bei ALG II-Aufstockern
Dozent:
Dr. iur. Jens Michel, Richter am Sozialgericht Berlin,Güterichter / Mediator


 

Tag 1: Mittwoch, 16.06.2020 von 09.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben – sozialrechtliche Stolpersteine und Haftungsrisiken vermeiden

In dieser arbeits- und sozialrechtlichen Fortbildung werden die Probleme behandelt, die angesichts der demografischen Entwicklung gerade im Arbeits- und Sozialrecht immer wichtiger werden und die jeder Praktiker kennen sollte. In den nächsten Jahren wird die sog. “Babyboomer”-Generation in den Ruhestand gehen. Das Seminar greift die Rahmenvorgaben eines (vorzeitigen) Ausscheidens aus dem Erwerbsleben auf, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu berücksichtigen sind. Besonderes Augenmerk erhalten dabei die “Stolpersteine”, die immer wieder Anstoß zu Haftungsfragen geben. Dieses Seminar erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, um diese zielführend für die Beratung von Mandanten zu nutzen.
Es werden im Rahmen des Schwerpunkts “Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand” insbesondere die Neuregelungen zur Rente einschließlich des Flexirentengesetzes und der Erwerbsminderungsrente erläutert, u.a.

• unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer früher in Altersrente gehen können,
• in welchen Fällen sich ein Zuwarten bis zur gesetzlichen Regelaltersrente lohnt,
• ob und unter welchen Voraussetzungen es sich finanziell lohnt, mit Abschlägen in die vorzeitige Altersrente zu gehen,
und
• welche Besonderheiten in der Beratung älterer Arbeitnehmer bei der vorzeitigen Altersrente nach 45 Versicherungsjahren (“Nahles-Rente”) zu beachten sind, um die “Babyboomer”-Generation optimal arbeits- und sozialrechtlich beraten zu können.

Ergänzend behandelt wird sowohl das Thema Krankengeld sowie die Besonderheiten beim Thema Arbeitslosigkeit und Krankheit, als auch die sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie die Ruhens- und Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung der seit Juli 2017 geänderten fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur.

Seminarinhalt:
I. Rentenrecht -Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Altersrenten
1. Rentenvoraussetzungen
2. Stolpersteine bei Altersteilzeitvereinbarungen
3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236 a SGB VI)
4. Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236 SGB VI)
5. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI)
6. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b SGB VI)
7. Flexirente
8. Mütterrente
9. Erwerbsminderungsrenten

II. Besonderheiten beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand in der Arbeitslosenversicherung
1. Arbeitslosmeldung (§ 141 SGB III)
2. Arbeitslosmeldung und Krankheit
3. Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
4. Ruhen wegen Anspruchs auf eine andere Sozialleistung
5. Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)
6. Ruhen bei Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)
7. Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, insbesondere bei Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III)

III. Krankengeld
1. Berechtigter Personenkreis
2. Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld
3. Arbeitsunfähigkeit
4. Meldung
5. Überprüfung durch den MdK/Aufforderung zur Reha/Rente
6. Beginn und Dauer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung vom Juli 2015
7. Höhe des Krankengeldes

Tag 2: Donnerstag, 17.06.2020 von 09.30 Uhr bis 12.15 Uhr
Das SGB II-Folgemandat: Effektiver Vermögens- und Einkommensschutz nach Ausschöpfung des ALG I-Anspruchs bei ALG II-Aufstockern

  • Typische Probleme aus der erstinstanzlichen Praxis (zB Darlehen vs. Schenkung)
  • Schonvermögen / Vermögensfreibeträge, insb. Schutz der selbstgenutzten Immobilie
  • Anrechnungsfreie Einkommensarten/Absetzungen/Einkommensfreibeträge
  • Probleme der Einkommensanrechnung bei selbständiger Tätigkeit, insb. bei Anerkennung von Betriebsausgaben
  • Wenn das Jobcenter Finanzamt spielt:  Anwendung der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen im Bereich des SGB II?

Sie können auch lediglich die einzelnen Module buchen

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “Sozialrecht” (7,5 FAO-Stunden)

Hinweis: Das vorliegende Seminar wird vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage


Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/-innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/-innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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