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Coronahilfen und Strafrecht: Strafbarkeitsrisiken für Rechtsanwälte und Steuerberater (5 FAO-Stunden)

Seminar-ID 210519_2-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, – Seminar
Datum: 19. Mai 2021
Uhrzeit: 09:00 - 16:30 Uhr
Dozent(en):
Talaska, Peter, Dr., RA und FA für Steuerrecht, STRECK MACK SCHWEDHELM FACHANWÄLTE FÜR STEUERRECHT
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

ONLINE
Teil 1 von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Teil 2 von 14.00 Uhr – 16.30 Uhr

Bei der Beantragung von Corona-Sofort/Überbrückungshilfen ist der Berater häufig die erste Anlaufstelle des Mandanten. Die Vorbereitung und Stellung von Anträgen für Mandanten bildete in diesem Jahr für viele Berater sogar einen Schwerpunkt der Tätigkeit. Nach den Vorgaben von Bund und Ländern wurde bisher über die Anträge schnell und unbürokratisch entschieden. Das bedeutet vor allem, dass die gemachten Angaben – abgesehen von Stichproben – nicht materiell überprüft wurden. Nach der ersten Welle erfolgt derzeit eine Nachlese der im Frühjahr gestellten Anträge. Nicht selten fällt dem Berater auf, dass die Voraussetzungen für die staatlichen Hilfen nicht gegeben waren. Antragsformulare und Verwaltungsrichtlinien enthielten jedoch Hinweise auf eine mögliche Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB). Bei vielen Steuerberatern und Rechtsanwälten herrscht angesichts dessen Verunsicherung, ob eigene Strafbarkeitsrisiken bestehen und wie hierzu mit den Mandanten umzugehen ist. Das Seminar soll hier Handlungssicherheit herstellen.

I. Coronahilfen in Baden-Württemberg im Überblick
II. Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs?
1. Rolle des Beraters bei Antragstellung
2. Berater als Subventionsnehmer?
3. Beihilfe
4. Bestehen Berichtigungspflichten?
III. Steuerstrafrechtliche Besonderheiten
IV. Insolvenzstrafrechtliche Besonderheiten

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Strafrecht” oder “Steuerrecht” oder “Insolvenzrecht” oder “Handels- und Gesellschaftsrecht” (5 FAO-Stunden)


Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/-innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/-innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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