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ONLINE: RVG Aktuell 2021 ….. mit den gesetzlichen Neuerungen – AUSGEBUCHT – Ersatztermin am 18.02.2021

Seminar-ID 210204_1-S-MA
Gebühr pro Person  180,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 4. Februar 2021
Uhrzeit: 09:00 - 13:30 Uhr
Dozent(en):
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Gleichwohl weisen wir Sie auf folgende Veranstaltungen hin:
ONLINE: KostRÄG 2021 – Anpassung/Anhebung des RVG – kurz – knackig – effizient – Prakikerseminar
https://www.rak-fortbildungsinstitut.de/seminare/955/online-rvg-anpassung-kostraeg-2021-anpassunganhebung-des-rvg/
https://www.rak-fortbildungsinstitut.de/seminare/956/online-rvg-anpassung-kostraeg-2021-anpassunganhebung-des-rvg/

 

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und andere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in Anwaltskanzleien. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

Im Jahre 2021 stehen umfangreiche gesetzlichen Änderungen im Bereich der Anwaltsvergütung an.

Zum einen soll durch ein geplante Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 nicht nur eine lineare Anhebung der Anwaltsgebühren erfolgen, sondern es sollen auch zahlreiche Vorschriften im RVG geändert werden, womit der Gesetzgeber teilweise auf BGH-Rechtsprechung reagiert und teilweise in der Vergangenheit aufgetretene Abrechnungsproblematiken lösen will.

Weitere Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sollen durch ein geplantes Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften erfolgen. Die darin vorgesehenen Änderungen würden zu einer drastischen Kürzung der Anwaltsvergütung in Inkassosachen führen.

Gegenstand des Seminars sind die durch die beiden Gesetzesvorhaben geplanten Änderungen.

Themenschwerpunkte sind u. a.

  •  Übergangsregelung – Wann bestimmen sich die Gebühren noch nach der „alten“ und wann nach der „neuen“ Gebührentabelle?
  • Einigungsgebühr auch im Beratungsmandat?
  • Mehrere Geschäftsgebühren, nur eine Verfahrensgebühr: Anrechnung?
  • Terminsgebühr ohne Besprechung bei Vergleich, auch wenn dieser nicht bei Gericht protokolliert oder festgestellt wird?
  • Klarstellung zu den aus der Landes- oder Bundeskasse an den beigeordneten Anwalt zu zahlenden Gebühren bei Mehrvergleich im PKH – Mandat.
  • Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr in Inkassosachen wegen einer unbestrittenen Forderung! In welchen Fällen?
  • Beim Teilzahlungsvergleich nur noch 0,7 Einigungsgebühr?
  • Kostenerstattung in Inkassosachen nur noch bei vorherigem Hinweis auf die Höhe der Kosten vor Eintritt des Verzuges?

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung stand noch nicht fest, ob und in welchem Umfang die geplanten Gesetzesvorhaben tatsächlich vom Kabinett beschlossen werden und wann die Änderungen in Kraft treten. Wenn die geplanten Gesetzesvorhaben bis zu den Seminarterminen nicht beschlossen und verkündet wurden und nicht konkret abzusehen ist, wie die geplanten Änderungen in dem entsprechenden Gesetz umgesetzt werden, bleibt vorbehalten, kurzfristig auf andere aktuelle Problemfelder aus dem Bereich des anwaltlichen Vergütungsrechts auszuweichen oder das Seminar abzusetzen. Sie werden dann rechtzeitig vor dem Seminartermin informiert werden mit der Möglichkeit, ihre Anmeldung kostenfrei zu stornieren.

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