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ONLINE: RVG Aktuell 2021 ….. mit den gesetzlichen Neuerungen – AUSGEBUCHT – WIEDERHOLUNG: 04.02.2021

Seminar-ID 210114_1-S-MA
Gebühr pro Person  180,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 14. Januar 2021
Uhrzeit: 09:00 - 13:30 Uhr
Dozent(en):
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Charlotte Rues

Seminarbeschreibung

AUSGEBUCHT – WIEDERHOLUNGSTERMIN am Donnerstag, 04.02.2021, 09.00 Uhr – 13.30 Uhr

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und andere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in Anwaltskanzleien. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

Im Jahre 2021 stehen umfangreiche gesetzlichen Änderungen im Bereich der Anwaltsvergütung an.

Zum einen soll durch ein geplante Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 nicht nur eine lineare Anhebung der Anwaltsgebühren erfolgen, sondern es sollen auch zahlreiche Vorschriften im RVG geändert werden, womit der Gesetzgeber teilweise auf BGH-Rechtsprechung reagiert und teilweise in der Vergangenheit aufgetretene Abrechnungsproblematiken lösen will.

Weitere Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sollen durch ein geplantes Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften erfolgen. Die darin vorgesehenen Änderungen würden zu einer drastischen Kürzung der Anwaltsvergütung in Inkassosachen führen.

Gegenstand des Seminars sind die durch die beiden Gesetzesvorhaben geplanten Änderungen.

Themenschwerpunkte sind u. a.

  •  Übergangsregelung – Wann bestimmen sich die Gebühren noch nach der „alten“ und wann nach der „neuen“ Gebührentabelle?
  • Einigungsgebühr auch im Beratungsmandat?
  • Mehrere Geschäftsgebühren, nur eine Verfahrensgebühr: Anrechnung?
  • Terminsgebühr ohne Besprechung bei Vergleich, auch wenn dieser nicht bei Gericht protokolliert oder festgestellt wird?
  • Klarstellung zu den aus der Landes- oder Bundeskasse an den beigeordneten Anwalt zu zahlenden Gebühren bei Mehrvergleich im PKH – Mandat.
  • Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr in Inkassosachen wegen einer unbestrittenen Forderung! In welchen Fällen?
  • Beim Teilzahlungsvergleich nur noch 0,7 Einigungsgebühr?
  • Kostenerstattung in Inkassosachen nur noch bei vorherigem Hinweis auf die Höhe der Kosten vor Eintritt des Verzuges?

 

AUSGEBUCHT: WIEDERHOLUNGSTERMIN am 04.02.2021, 09.00 Uhr – 13.30 Uhr

 

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