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ONLINE: Der Regierungsentwurf des SanInsFog (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrecht)

Seminar-ID 201124_2-S-FA
Gebühr pro Person  150,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 24. November 2020
Uhrzeit: 16:00 - 18:30 Uhr
Dozent(en):
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

ONLINE-Fortbildung: Sie erhalten einige Tage vor Seminarbeginn die Logindaten an die uns von Ihnen bei Seminarbuchung angegebenen EMail-Adresse

Zwischenzeitlich liegt der Regierungsentwurf des SanInsFoG, des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, vor. Spannend die vorgesehen Änderungen und Umsetzung der Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen.

Es handelt sich hierbei um die größte geplante Reform seit Einführung der InsO. Es wird sowohl das präventive Restrukturierungsverfahren eingeführt, als auch die Ergebnisse der ESUG Evaluation umgesetzt und das alles unter dem Eindruck der COVID19 Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Dieses Seminar stellt den Entwurf vor und soll auf den neuesten Stand bringen.

Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie durch das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG):

  • Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei juristischen Personen und Pflicht zur Wahrung der Gläubigerinteressen bei drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Schaffung eines Restrukturierungsplans als Instrument zur finanzwirtschaftlichen Restrukturierung
  • Gerichtliche Planabstimmung und gerichtliche Planbestätigung
  • Beendigung von nicht erfüllten Verträgen
  • Einführung eines Restrukturierungsbeauftragten
  • Auswirkungen auf die Insolvenzanfechtung

Änderungen der Insolvenzordnung:

  • Streichung der Ermächtigung der Landesjustizverwaltung zur abweichenden Regelung der Zuständigkeit für Unternehmensinsolvenzen
  • Virtuelle Gläubigerversammlungen
  • Elektronische Gläubigerinformationssysteme
  • Verpflichtendes Vorgespräch für die Insolvenzgerichte
  • Veränderte Zeiträume für Insolvenzantragsstellungen
  • Veränderte Prognosezeiträume bei den Insolvenzgründen
  • Anwendungsbereich des § 55 Abs.4 InsO
  • Grundlegende Veränderungen der Eigenverwaltung
  • Änderungen im Insolvenzplanrecht
  • Sonstige Veränderungen

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Unterlagen zu dieser Veranstaltung.

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft Insolvenzrecht (2,5 FAO-Stunden)

 

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