Seminar-ID | 210427_1-S-RA | |
Gebühr pro Person | 125,00 € zzgl. 16% USt. | |
Ort: | Online, Veranstaltung | |
Datum: | 27. April 2021 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 11:45 Uhr | |
Dozent(en): |
Pesch, Sandra, Rechtspflegerin
Schüll, Dieter, Fachbereichsleiter nationaler und internationaler Forderungseinzug
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ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Carmen Rothenbacher |
Seminarbeschreibung
Wenn der Schuldner verstirbt bedeutet das eben nicht, dass auch damit das Ende des Forderungseinzuges verbunden ist.
Die weitere Bearbeitung ist jedoch dann mit umfangreichen Recherchen zum Zwecke einer Titelumschreibung bzw. Forderungsdurchsetzung gegen die Erben verbunden.
Aber auch die Stellung des Schuldners als Erbe kann für den vollstreckungsrechtlichen Forderungseinzug interessant werden.
- Pfändungsmöglichkeiten gegenüber Miterben, Testamentvollstrecker oder Nachlassverwalter
- Immobiliarvollstreckung in das Eigentum der Erbengemeinschaft
- Fortsetzung der Zwangsvollstreckung gem. § 779 ZPO in den Nachlass
- Möglichkeit der Titulierung einer Schuldnerforderungen gegen die Erben
Das Seminar ist für qualifizierte Kanzleimitarbeiter/-innen geeignet ebenso wie Rechtsanwälte (mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Erbrecht” (2,5 FAO-Stunden)