Seminar-ID | 201125_3-S-RA | |
Gebühr pro Person | zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, Veranstaltung | |
Datum: | 25. November 2020 | |
Uhrzeit: | 17:30 - 19:30 Uhr | |
Dozent(en): |
Paul, Ulrike, Fachanwältin für Strafrecht, Präsidentin der RAK Stuttgart
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ESF-gefördert: | nein | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
Das Seminar richtet sich ausschließlich an die Mitglieder der RAK Stuttgart.
Das Seminar wird aufgrund der aktuellen Lage ausschließlich ONLINE geführt. Sofern Sie einen Nachweis für eine Fachanwaltschaft benötigen, geben Sie dies bitte bei Bemerkung ein, damit wir Ihnen ein entsprechendes Zertifikat nach Beendigung der Veranstaltung zukommen lassen können.
Welche Verpflichtungen haben die Anwälte zur Umsetzung und zur Vermeidung von Bußgeldern?
- Wann ist der Anwalt Verpflichteter?
- Welche Sorgfaltspflichten hat er als Verpflichteter?
- Welches Risikomanagement ist zu erstellen und vorzuhalten?
- Welche Meldepflichten gibt es und wem muss gemeldet werden?
- Welche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten hat der Rechtsanwalt?
- Welche Mitwirkungspflichten hat der Rechtsanwalt?
- Wie werden Verstöße geahndet?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um diese mit den speziellen Anforderungen an Anwälte aus der 5. EU-Geldwäscherichtlinie bzw. der Umsetzung in das Geldwäschegesetz vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch Art. 269 der Verordnung vom 19.06.2020, bekanntzumachen. Dabei geht es um
Grundsätze und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements
- an die Anforderungen an die spezifische Risikoanalyse
- die Sorgfaltspflichten, Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten
- an Mitwirkungspflichten, Meldepflichten / Umgang mit verdächtigen Transaktionen und
- den Folgen von Verstößen
Das Seminar soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Hilfestellungen geben, um die Erfüllung von Ordnungswidrigkeitentatbestände zu vermeiden und ein Gespür dafür zu bekommen, welche Verpflichtungen Sie als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte trifft.
Mit Nachweis für ALLE Fachanwaltschaften (2 FAO-Stunden)