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Finanzberaterhaftung (6 FAO Stunden) – PRÄSENZVERANSTALTUNG

Seminar-ID 93_210709-S-FA
Gebühr pro Person  290,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 9. Juli 2021
Uhrzeit: 12:00 - 18:30 Uhr
Dozent(en):
Stackmann, Nikolaus, Dr., Vors. Richter am OLG München
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

PRÄSENZVERANSTALTUNG – DAS SEMINAR FINDET UNTER EINHALTUNG SÄMTLICHER HYGIENEVORSCHRIFTEN IN UNSEREM INSTITUT STATT

Die Veranstaltung legt ihren Focus auf die Haftung von Finanzberatern im weitesten Sinne wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten. Solche können sich – natürlich – als Hauptpflicht aus einem Beratungsvertrag mit einem Anlageberater, aber auch mit Versicherungsvermittlern etc. ergeben. Daneben kann sich unter besonderen Aspekten auch aus Verträgen ein Schadensersatzanspruch ergeben, die sich nicht unmittelbar auf das kritische Geschäft beziehen. Das Hauptbeispiel sind Darlehensverträge zur Finanzierung des von Dritten empfohlenen Erwerbs von Schrottimmobilien. Die materiellen Grundlagen eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs sollen anhand aktueller und aktuellster Rechtsprechung bis hin zu Verjährungsfragen erörtert werden. In Teil 2 werden Fragen der Anspruchsdurchsetzung bzw. -abwehr besprochen werden. Als Themen sind vorgesehen:

Teil 1: Materielles Recht

  1. Begründung vertraglicher Pflichten
  2. Inhalt und Umfang der Anlageberaterpflichten
  • Einzelne Pflichtverletzungen
  1. Fondsspezifische Pflichten
  2. Persönliche Haftung des Beraters
  3. Zurechnung von Handeln Dritter
  • Aufklärungspflichtverletzungen bei Darlehensverträgen
  • Verschulden
  1. Mitverschulden
  2. Kausalität
  3. Schaden und Schadenshöhe
  • Verjährung
  • Erlöschensstatbestände

Teil 2: Prozessuale Durchsetzung/Anspruchsabwehr

  1. Checkliste Mandanten-/Zeugenbefragung
  2. Arrestverfahren?
  • Antragstellung, Streitwert, Rechtsmittelbeschwer
  1. Gliederung
  2. Aktivlegitimation
  3. Streitverkündung
  • Vortragspflichten und Beweislast
  • Urkunden Vorlagepflichten
  1. Partei-/Zeugenvernehmung
  2. Richterliche Pflichten

Jeder Teilnehmer erhält ein aktuelles, entsprechend obiger Übersicht gegliedertes Skript zur Finanzberaterhaftung mit detailliertem Inhaltsverzeichnis.

   

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ (6 Zeitstunden).

Hinweis: Das vorliegende Seminar wird vom ESF gefördert. Sofern Sie diese in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie uns VOR Beginn des Seminars den Teilnehmerfragebogen sowie die Zielgruppenabfrage ergänzt um Ihre Angaben herein.
Hier geht es zu den Formularen:
Teilnehmerfragebogen
Zielgruppenabfrage


 

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