Seminar-ID | 86_210310-S-MA | |
Gebühr pro Person | 250,00 € zzgl. 16% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25 – 70173 Stuttgart, oder Online | |
Datum: | 10. März 2021 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 16:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Schüll, Dieter, Fachbereichsleiter nationaler und internationaler Forderungseinzug
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Carmen Rothenbacher |
Seminarbeschreibung
Hybrid-Seminar: Sie haben die Möglichkeit, entweder in Präsenzform am Seminar teilzunehmen oder aber als Online-Teilnehmer. Sollten Sie online an der Veranstaltung teilnehmen, dürfen wir Sie bitten, bei der Seminarbuchung im Feld “Bemerkungen” manuell den Zusatz “online” anzubringen. In diesem Fall übermitteln wir wir Ihnen einige Tage vor Seminarbeginn die Logindaten.
Seminarinhalt:
Welche Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Zwangsvollstreckung kennt es nicht: Das Vermögensverzeichnis ist abgegeben, und schon beim ersten Durchlesen fallen einem „Ungereimtheiten“ auf oder aber man stellt „Lücken“ fest.
In diesem praxisorientierten Seminar gibt der Referent wertvolle und erprobte Tipps, wie man Vermögensverzeichnisse so geschickt und effzient auswertet, dass man vor allem die „versteckten Vollstreckungsansprüche“ hinter den Auskünften entdeckt.
Folgende Themen werden dabei behandelt:
• Vorbereitung auf den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft
schriftliche oder mündliche Fragerechte des Gläubigers bei Abnahme der Vermögensauskunft – Nachbesserung oder Ergänzung ?
• Wann ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Zusatzfragen des Gläubigers im Termin zu stellen?
• nur Antrag auf Vermögensauskunft oder doch Einbeziehung weiterer Module im Auftrag an den Gerichtsvollzieher?
• Antrag auf Erlass des Haftbefehls § 802g in Verbindung mit § 802g Abs. 2 ZPO noch sinnvoll – alternativ?
• das Formular Vermögensverzeichnis (Hauptblatt) sowie Ergänzungsblätter (Lebensversicherung, Grundeigentum, Gewerbe etc.)
Punkt für Punkt ausgewertet – welche Informationen helfen wirklich
• Auswertung der Schuldnerauskünfte in Bezug auf Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
• aus dem Vermögensverzeichnis erkennbare, aber auch „versteckte“ Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten
• wann muss das Vermögensverzeichnis nachgebessert oder ergänzt werden?
• Neuigkeiten rund um den § 802d ZPO zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft innerhalb der Zwei-Jahresfrist
• Ausführungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Auswertung der Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers sowie Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG)
Abgerundet wird die Veranstaltung durch ein praxistaugliches Skript mit vielen Praxisbeispielen.
Der Lehrgang ist ESF-gefördert.