Seminar-ID | 200424_1-S-FA | |
Gebühr pro Person | 150,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Online, – Seminar | |
Datum: | 24. April 2020 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 11:45 Uhr | |
Dozent(en): |
Gehrlein, Markus, Prof. Dr., Richter am BGH
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ESF-gefördert: | Nein | |
Ansprechpartner | Carmen Rothenbacher |
Seminarbeschreibung
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei coronabedingter Insolvenzreife
– Was sind die Voraussetzungen einer Aussetzung?
– Welche Beweislastregeln gelten?
Haftungsrisiken der Geschäftsführer bei Betriebsfortführung trotz Insolvenzreife
– Bei Aussetzung der Antragspflicht Zulässigkeit von Zahlungen trotz Insolvenzreife
– Keine Haftung wegen Insolvenzverschleppung
– Welche Grundsätze gelten für die Binnenhaftung
Minimierung der Anfechtungsrisiken für Geschäftspartner des Unternehmens
Weitgehende Privilegierung der Darlehensgeber bei Kreditgewährung und Besicherung bis 30. September 2020: Fiktion oder Vermutung fehlender Gläubigerbenachteiligung
– Einschränkung des Privilegs bei Inkongruenz oder nicht coronabdingter späterer Insolvenz?
Freistellung sonstiger Vertragspartner von der Anfechtung bei bis 30. September 2020 vorgenommenen Deckungshandlungen
– Neben kongruenten werden auch bestimmte inkongruente Deckungen privilegiert
– Ausnahmsweise Anfechtbarkeit bei Kenntnis gescheiterter Sanierung
Kommen neben den Anfechtungsvorschriften Ansprüche aus § 826 BGB in Betracht?
Der Referent Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein befasst sich mit allen Facetten des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG. Er hat als versierter Kenner der Materie zu den Fragen in umfassenden Aufsätzen Stellung genommen. Die Teilnehmer dürfen nicht nur eine erste Einführung, sondern eine fundierte Auseinandersetzung mit Streitfragen erwarten, die durch das Gesetz aufgeworfen werden.
Die Veranstaltung wird als webinar geführt. Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop und erhalten ca. 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung die Logindaten an die uns übermittelte EMail-Adresse versandt.
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Handels- und Gesellschaftsrecht” oder “Insolvenzrecht” (2,5 FAO-Stunden)