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ONLINE-SEMINAR: Neuregelungen der HOAI ab 01.01.2021 – Altfälle

Seminar-ID 71_200929-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, – Seminar
Datum: 29. September 2020
Uhrzeit: 12:00 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Seifert, Werner, Dipl.-Ing. (FH) Architekt, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

ONLINE-SEMINAR:
Teil 1: 12.00 Uhr bis 15.15 Uhr (3 Stunden Seminar und 15 Minute Pause)
Teil 2: 15.45 Uhr  bis 19.00 Uhr (3 Stunden Seminar und 15 Minutem Pause)

Nachdem sich der Gesetzgeber nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 dazu entschlossen, die HOAI den europarechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, wird zum 1. Januar 2021 eine Neufassung der HOAI in Kraft treten. Die Inhalte dazu sind im Wesentlichen bereits bekannt. Das Seminar befasst sich daher insbesondere auch mit Neuregelungen der HOAI 2021 und vergleicht diese mit der bisherigen Fassung der HOAI. Darüber hinaus geht es um die Frage, was für Altfälle gilt, mit einem Vertragsschluss vor dem 01.01.2021.

In der anwaltlichen Vertretung ihrer Mandanten, gleichgültig ob für Auftraggeber oder für Architekten und Ingenieure, müssen Anwälte im Honorarrecht Chancen und Risiken erkennen, die sich aus den Besonderheiten der Regelungen der HOAI ergeben.

Seminarinhalt:

Das honorarrechtliche Interregnum – die Folgen aus der EuGH-Entscheidung vom 04.07.2019

  • Zur Entscheidung des EUGH
  • Das System der HOAI
  • Zur Mindestsatzfiktion des § 7 Abs. 5

Das Objekt – Dreh- und Angelpunkt des Honorarberechnungssystems!

  • Bestimmung und Begrenzung des Objekts durch den Vertragsgegenstand
  • Abgrenzung von verschiedenen Objekten

Anrechenbare Kosten – in vielen Fällen nach wie vor nicht prüffähig!

  • Kostenberechnungsmodell
  • Vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe und Bauteile
  • Mitzuverarbeitende Bausubstanz
  • Anrechenbare Kosten bei Planungsänderungen

Honorar beim Bauen im Bestand

Leistungsumfang – kein Honorar für nicht erbrachte Leistungen!

  • Grundleistungen als Honorartatbestand
  • Nicht erbrachte Grundleistungen
  • Veränderungen im Leistungsbild

Ausblick auf ein zukünftiges Honorarrecht

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ (6 Zeitstunden).

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